@article{Conrads2020, author = {Conrads, Markus}, title = {Verj{\"a}hrungsfristen bei internationalen Kaufvertr{\"a}gen}, journal = {Außenwirtschaft aktuell / IHK, Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart}, number = {9-10}, url = {https://www.stuttgart.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/4870012/b05df8c2492d69799f79b0707fe7205f/awin-0910-2020-data.pdf}, institution = {ESB Business School}, pages = {18 -- 19}, year = {2020}, abstract = {F{\"u}r den Unternehmer wichtig ist, binnen welcher Fristen er als K{\"a}ufer seine Rechte bei Sachm{\"a}ngeln geltend machen muss. Ist der Unternehmer Verk{\"a}ufer, kann er sich erst nach Verj{\"a}hrungsvollendung endg{\"u}ltig zur{\"u}cklehnen und sicher sein, dass keine Gew{\"a}hrleistungsanspr{\"u}che gegen ihn mehr geltend gemacht werden k{\"o}nnen. Im nationalen Rechtsverkehr hat man sich auf Verk{\"a}ufer- und K{\"a}uferseite mittlerweile an die zweij{\"a}hrige Regelfrist im BGB gew{\"o}hnt. Welche Fristen im Auslandsgesch{\"a}ft gelten, ist dagegen oft unklar, weil sich die nationalen Verj{\"a}hrungsfristen oft unterscheiden: Allein in Europa gibt es bei der kaufrechtlichen Gew{\"a}hrleistung Verj{\"a}hrungsfristen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren.}, language = {de} }