@article{Conrads2022, author = {Conrads, Markus}, title = {AGB-Vertragsaufhebungsklauseln in CISG-Kaufvertr{\"a}gen}, journal = {Internationales Handelsrecht : IHR}, volume = {22}, number = {4}, issn = {1617-5395}, doi = {10.9785/ihr-2022-220403}, institution = {ESB Business School}, pages = {134 -- 140}, year = {2022}, abstract = {Parteien streiten oft dar{\"u}ber, ob sich K{\"a}ufer bei M{\"a}ngeln der Kaufsache vom Vertrag l{\"o}sen k{\"o}nnen. Der Verk{\"a}ufer will das meistens verhindern: Fallen die Preise, kann sich der K{\"a}ufer etwa nach dem R{\"u}cktritt die Ware am Markt preiswerter verschaffen. Die Ware ist dann zum urspr{\"u}nglichen Preis nicht mehr handelbar. Steigen die Preise, droht zus{\"a}tzlich eine Schadensersatzforderung: Der K{\"a}ufer muss sich die Ware zu einemh{\"o}heren Preis bei einem anderen Verk{\"a}ufer verschaffen. Auch k{\"o}nnen beim Verk{\"a}ufer zus{\"a}tzliche Kosten-etwa Transport-oder Lagerkosten-entstehen. Verkaufsbedingungen machen es dem K{\"a}ufer deshalb besonders schwer, sich vom Vertrag zu l{\"o}sen, w{\"a}hrend Einkaufsbedingungen daran nur geringe Anforderungen stellen. Wer Ein- und Verkaufsbedingungen f{\"u}r das Auslandsgesch{\"a}ft gestaltet, muss wissen, wo der Gesetzgeber der Gestaltungsfreiheit Grenzen gesetzt hat. Gelten BGB/HGB, l{\"a}sst die deutsche Inhaltskontrolle {\"u}berschaubare Spielr{\"a}ume, beim R{\"u}cktritts-recht des K{\"a}ufers von den gesetzlichen Regeln abzuweichen. Weitgehend ungekl{\"a}rt ist bislang, welche Vertragsaufhebungsklauseln in AGB wirksam sind, wenn UN-Kaufrecht gilt: Zwar kann sich in diesen F{\"a}llen die Inhaltskontrolle wegen Art. 4Satz 2 lit. a) CISG auch nach \S 307 Abs. 1 BGB richten. Dann ist aber bei der Klauselkontrolle auch den Wertungen Rechnung zu tragen, die dem UN-Kaufrecht-und eben nicht dem BGB-zugrunde liegen und in dessen Bestimmungen ihren Niederschlag gefunden haben. Bei der Gestaltung von AGB kann dies Freir{\"a}ume schaffen.}, language = {de} }