@article{Conrads2022, author = {Conrads, Markus}, title = {R{\"u}geobliegenheit und Beweislast in Einkaufsbedingungen}, journal = {Internationales Handelsrecht : IHR}, volume = {22}, number = {1}, issn = {1617-5395}, doi = {10.9785/ihr-2022-220102}, institution = {ESB Business School}, pages = {1 -- 7}, year = {2022}, abstract = {Praktische Schwierigkeiten bei der Gestaltung von Einkaufs-bedingungen bestehen oft, weil K{\"a}ufer unterschiedliche Interessen haben: Bei „just-in-time"-Vertr{\"a}gen wollen K{\"a}ufer keine Zeit verlieren, um die Ware nach Lieferung zu untersuchen. Sie wollen vielmehr die Ware sofort in den Produktionsprozess geben. Anders ist das bei technisch besonders komplexen Waren. Hier f{\"u}rchten K{\"a}ufer, bereits vor Abschluss der Untersuchung m{\"o}gliche Sachm{\"a}ngel bei Gefahr{\"u}bergang dem Verk{\"a}ufer beweisen zu m{\"u}ssen. Gelten BGB/HGB, werden Einkaufsbedingungen nur bedingt diesen Interessen gerecht. Abbedingung der Unter-suchungs- und R{\"u}geobliegenheit und {\"A}nderungen der Beweislastverteilung zum Vorteil des K{\"a}ufers sind dann nicht m{\"o}glich. Helfen kann hier aber das UN-Kaufrecht: Hier haben K{\"a}ufergr{\"o}ßere Freir{\"a}ume, wenn sie Einkaufsbedingungen gestalten.}, language = {de} }