TY - JOUR U1 - Wissenschaftlicher Artikel A1 - Conrads, Markus T1 - AGB-Vertragsaufhebungsklauseln in CISG-Kaufverträgen JF - Internationales Handelsrecht : IHR N2 - Parteien streiten oft darüber, ob sich Käufer bei Mängeln der Kaufsache vom Vertrag lösen können. Der Verkäufer will das meistens verhindern: Fallen die Preise, kann sich der Käufer etwa nach dem Rücktritt die Ware am Markt preiswerter verschaffen. Die Ware ist dann zum ursprünglichen Preis nicht mehr handelbar. Steigen die Preise, droht zusätzlich eine Schadensersatzforderung: Der Käufer muss sich die Ware zu einemhöheren Preis bei einem anderen Verkäufer verschaffen. Auch können beim Verkäufer zusätzliche Kosten–etwa Transport-oder Lagerkosten–entstehen. Verkaufsbedingungen machen es dem Käufer deshalb besonders schwer, sich vom Vertrag zu lösen, während Einkaufsbedingungen daran nur geringe Anforderungen stellen. Wer Ein- und Verkaufsbedingungen für das Auslandsgeschäft gestaltet, muss wissen, wo der Gesetzgeber der Gestaltungsfreiheit Grenzen gesetzt hat. Gelten BGB/HGB, lässt die deutsche Inhaltskontrolle überschaubare Spielräume, beim Rücktritts-recht des Käufers von den gesetzlichen Regeln abzuweichen. Weitgehend ungeklärt ist bislang, welche Vertragsaufhebungsklauseln in AGB wirksam sind, wenn UN-Kaufrecht gilt: Zwar kann sich in diesen Fällen die Inhaltskontrolle wegen Art. 4Satz 2 lit. a) CISG auch nach § 307 Abs. 1 BGB richten. Dann ist aber bei der Klauselkontrolle auch den Wertungen Rechnung zu tragen, die dem UN-Kaufrecht–und eben nicht dem BGB–zugrunde liegen und in dessen Bestimmungen ihren Niederschlag gefunden haben. Bei der Gestaltung von AGB kann dies Freiräume schaffen. Y1 - 2022 SN - 1617-5395 SS - 1617-5395 U6 - https://doi.org/10.9785/ihr-2022-220403 DO - https://doi.org/10.9785/ihr-2022-220403 VL - 22 IS - 4 SP - 134 EP - 140 S1 - 7 PB - Schmidt CY - Köln ER -