TY - JOUR U1 - Wissenschaftlicher Artikel A1 - Conrads, Markus T1 - Vertragsstrafen und Schadenspauschalen wegen verspäteter Lieferung in CISG-Einkaufsbedingungen JF - Internationales Handelsrecht N2 - Der Käufer will in seinen Einkaufsbedingungen die Folgen verspäteter Lieferungen regeln. Er will sicherstellen, dass der Verkäufer die Nachteile, die durch die Verspätung entstehen, voll ausgleichen muss. Das deutsche AGB-Recht setzt hier dem Käufer rechtliche Grenzen. Sie gelten grundsätzlich auch, wenn UN-Kaufrecht Anwendung findet und Rechtswahl oder Kollisionsrecht des Forumstaates auf deutsches Recht verweisen. Die Wirksamkeit der Klauseln hängt dann von den Wertungen ab, die dem UN-Kaufrecht zugrunde liegen. Bei der Gestaltung von Einkaufsbedingungen hat das Vorteile: Das UN-Kaufrecht schafft Freiräume, die man nicht hat, wenn nur das BGB gilt. Einkaufsbedingungen weichen mitunter von der gesetzlichen Regelung der Folgen der verspäteten Lieferung ab: Hier finden sich oft Klauseln, die fixe Summen vorsehen. Mit ihnen will der Käufer sicherstellen, mindestens diese Summe vom Verkäufer bei verspäteter Lieferung zu erhalten. Das ist aber nicht das einzige Ziel, das der Käufer mit den fixen Summen verfolgt. Auch will er, dass der Verkäufer ihm Schäden ersetzt, die über diese fixe Summe hinausgehen. Darüber hinaus will der Käufer sich und sein Unternehmen nicht mit zusätzlichen Formalien belasten, etwa mit einer Pflicht, sich bei Annahme verspäteter Lieferungen weitergehende Rechte vorbehalten zu müssen. Beiden fixen Summen, die der Käufer wählen kann, ist zwischen Schadenspauschale und Vertragsstrafe zu unterscheiden. Die Vertragsstrafe soll als „Druckmittel“ die rechtzeitige Belieferung des Käufers sicherstellen, die Schadenspauschale soll dem Käufer helfen, seinen Schaden einfacher gerichtlich durchsetzen zu können. Gilt UN-Kaufrecht, ist die Vereinbarung von Vertragsstrafe oder Schadenspauschale zulässig. Das kann auch durch Einkaufsbedingungen geschehen. Y1 - 2023 SN - 1617-5395 SS - 1617-5395 U6 - https://doi.org/10.9785/ihr-2023-230303 DO - https://doi.org/10.9785/ihr-2023-230303 VL - 23 IS - 3 SP - 104 EP - 110 S1 - 7 PB - Schmidt CY - Köln ER -