Rügeobliegenheit und Beweislast in Einkaufsbedingungen
- Praktische Schwierigkeiten bei der Gestaltung von Einkaufs-bedingungen bestehen oft, weil Käufer unterschiedliche Interessen haben: Bei „just-in-time“-Verträgen wollen Käufer keine Zeit verlieren, um die Ware nach Lieferung zu untersuchen. Sie wollen vielmehr die Ware sofort in den Produktionsprozess geben. Anders ist das bei technisch besonders komplexen Waren. Hier fürchten Käufer, bereits vor Abschluss der Untersuchung mögliche Sachmängel bei Gefahrübergang dem Verkäufer beweisen zu müssen. Gelten BGB/HGB, werden Einkaufsbedingungen nur bedingt diesen Interessen gerecht. Abbedingung der Unter-suchungs- und Rügeobliegenheit und Änderungen der Beweislastverteilung zum Vorteil des Käufers sind dann nicht möglich. Helfen kann hier aber das UN-Kaufrecht: Hier haben Käufergrößere Freiräume, wenn sie Einkaufsbedingungen gestalten.
Author of HS Reutlingen | Conrads, Marcus |
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DOI: | https://doi.org/10.9785/ihr-2022-220102 |
ISSN: | 1617-5395 |
eISSN: | 2193-9527 |
Erschienen in: | Internationales Handelsrecht : IHR |
Publisher: | Schmidt |
Place of publication: | Köln |
Document Type: | Journal article |
Language: | German |
Publication year: | 2022 |
Volume: | 22 |
Issue: | 1 |
Page Number: | 7 |
First Page: | 1 |
Last Page: | 7 |
DDC classes: | 330 Wirtschaft |
Open access?: | Nein |
Licence (German): | In Copyright - Urheberrechtlich geschützt |