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Zur Transparenz von Kapitalkosten in DAX30-Unternehmen : Sozialplan - Abfindungsregelung - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • Alle DAX30-Unternehmen kommunizieren ihre Kapitalkosten, ausgelöst einerseits aus IFRS-Vorgaben, andererseits, weil sie ihre wertorientierte Performancemessung und -steuerung belegen wollen. Bei der Berechnung der Kapitalkosten verwenden die Unternehmen i. d. R. den WACC-Ansatz. Die Tiefe der Angaben variiert von der bloßen Bekanntgabe eines Prozentsatzes bis hin zur vollständigen Offenlegung aller Inputfaktoren für deren Berechnung. Die Autoren argumentieren, dass die Transparenz der Kapitalkosten jedoch wenig Mehrwert schafft, da die in die Berechnung einfließenden Parameter wie z. B. risikoloser Zins, Marktrendite oder unternehmensindividuelles Beta stark schwanken bzw. nahezu willkürlich ermittelt werden. Die von den DAX30 Konzernen zurzeit praktizierte Form der Transparenz schafft für die Adressaten der Geschäftsberichte daher nur einen geringen Erkenntnisgewinn. Der eine Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn die gesetzlich vorgesehene Geltungsdauer ohne Ermessenserwägungen überschritten wird.

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Author of HS ReutlingenCharifzadeh, Michel
URL:https://www.wiso-net.de/toc_list/MCDB/2013/MCDB__%3A2013%3A38/Heft%2B38%2B%252F%2B2013/MCDB
ISSN:0005-9935
Erschienen in:Der Betrieb : mit Recht Innovation sichern
Publisher:Verl.-Gruppe Handelsblatt
Place of publication:Düsseldorf
Document Type:Journal article
Language:German
Publication year:2013
Issue:38
Page Number:7
First Page:2099
Last Page:2103
DDC classes:650 Management
Open access?:Nein
Licence (German):License Logo  In Copyright - Urheberrechtlich geschützt