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Verjährungsfristen bei internationalen Kaufverträgen

  • Für den Unternehmer wichtig ist, binnen welcher Fristen er als Käufer seine Rechte bei Sachmängeln geltend machen muss. Ist der Unternehmer Verkäufer, kann er sich erst nach Verjährungsvollendung endgültig zurücklehnen und sicher sein, dass keine Gewährleistungsansprüche gegen ihn mehr geltend gemacht werden können. Im nationalen Rechtsverkehr hat man sich auf Verkäufer- und Käuferseite mittlerweile an die zweijährige Regelfrist im BGB gewöhnt. Welche Fristen im Auslandsgeschäft gelten, ist dagegen oft unklar, weil sich die nationalen Verjährungsfristen oft unterscheiden: Allein in Europa gibt es bei der kaufrechtlichen Gewährleistung Verjährungsfristen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren.

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Metadaten
Author of HS ReutlingenConrads, Markus
URN:urn:nbn:de:bsz:rt2-opus4-29149
URL:https://www.stuttgart.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/4870012/b05df8c2492d69799f79b0707fe7205f/awin-0910-2020-data.pdf
Erschienen in:Außenwirtschaft aktuell / IHK, Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Publisher:Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Place of publication:Stuttgart
Document Type:Journal article
Language:German
Publication year:2020
Issue:9-10
Page Number:2
First Page:18
Last Page:19
DDC classes:380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Open access?:Ja
Licence (German):License Logo  Open Access