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Die weiterhin hohen Schulden in einigen Staaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion lassen nach wie vor staatliche Insolvenzen befürchten. Um die entstandenen Probleme zu bewältigen, aber auch damit eine solche Situation erst gar nicht eintritt, hält der Autor eine staatliche Insovenzordnung – mit Bail-out durch die anderen Mitgliedstaaten nur in Notfällen – für erforderlich. Er schlägt einen staatlichen Abwicklungsmechanismus für überschuldete Euro-Länder vor, der auf einem Konzept des Sachverständigenrates für Wirtschaft von 2016 beruht.
This article studies the current debate on Coronabonds and the idea of European public debt in the aftermath of the Corona pandemic. According to the EU-Treaty economic and fiscal policy remains in the sovereignty of Member States. Therefore, joint European debt instruments are risky and trigger moral hazard and free-riding in the Eurozone. We exhibit that a mixture of the principle of liability and control impairs the present fiscal architecture and destabilizes the Eurozone. We recommend that Member States ought to utilize either the existing fiscal architecture available or establish a political union with full sovereignty in Europe. This policy conclusion is supported by the PSPP-judgement of the Federal Constitutional Court of Germany on 5 May 2020. This ruling initiated a lively debate about the future of the Eurozone and Europe in general.
Disziplinierung ohne politische Diskriminierung: warum es Marktkräfte in der Währungsunion bedarf!
(2019)
Die Reform der Währungsunion sollte folgende zwei Aspekte verknüpfen: einerseits die Übernahme einer stärkeren politischen Stabilitätsverantwortung und andererseits die Stärkung der Marktkräfte. Nur so kann das Prinzip von Eigenverantwortung und Haftung abgesichert werden. Zudem sollte die Politik im Euroraum einen Abwicklungsmechanismus für überschuldete Mitgliedsländer etablieren.
Die Finanzkrise lies Europa und die Welt erzittern - die Staatsverschuldungskriese wurde zur Zerreißprobe für die Eurozone. Inzwischen hat sich die Situation wieder stabilisiert, doch nun steht die Eurozone vor der Herausforderung, einen Reform-Prozess anzustoßen, der das Überleben des Euros auf lange Sicht sichern soll.
Das Weltwirtschaftswachstum der vergangenen Jahrzehnte war durch die Dynamik der Digitalisierung und Globalisierung in den Lieferketten geprägt. Die Corona-Pandemie hat die Abhängigkeit und Verletzlichkeit der Lieferketten offengelegt. Trotz einer Vielzahl verbindlicher Standards haben Unternehmen die Digitalisierung und Arbeitsteilung auch für regulatorische Arbitrage genutzt. Einerseits erhöht das die Effizienz der Wirtschaft - was mithin ökologische Ressourcen schont - andererseits werden damit internationale Standards konterkariert. Globalisierung und Digitalisierung sind Segen und Fluch zugleich.
Nach der Euro- und Wirtschaftskrise in den Jahren seit 2010 verzeichnet die Europäische Union (EU) derzeit einen soliden Wirtschaftsaufschwung in allen Mitgliedstaaten. Der Anteil Europas an der Weltwirtschaft beträgt rund 30 Prozent. Das europäische Wirtschaftswachstum ist 2018 mit 2,1 Prozent sogar größer als das in Deutschland mit 1,6 Prozent. Eine Analyse der Dauer von Aufschwungsphasen zeigt, dass Europa im Vergleich zur Weltwirtschaft sogar unerwarteter Spitzenreiter ist. Seit den 1970er-Jahren liegt die durchschnittliche Dauer eines europäischen Wirtschaftsaufschwungs bei über dreißig Quartalen; sie ist mithin deutlich höher als in den USA und Japan.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 ist Schlusspunkt und zugleich Neuanfang nach einer jahrelangen verfassungsrechtlichen und ökonomischen Auseinandersetzung. Im Prinzip geht es um die konstituierenden Prinzipien der Eurozone sowie das Mandat der Europäischen Zentralbank (EZB). Der EU-Vertrag charakterisiert die Leitplanken der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Spannungsfeld der Art. 119, 123 und 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Mithin liegt die wirtschaftspolitische Souveränität – nach dem Prinzip Haftung und Kontrolle – allein bei den Mitgliedstaaten. Die Organe der Europäischen Union (EU) sowie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) legen diese Leitplanken gemäß dem Leitgedanken in Art. 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) einer „ever closer union“ regelmäßig mit weitem Ermessen aus.
Die Debatte über die Zukunft der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist seit geraumer Zeit omnipräsent (Herzog und Hengstermann 2013). Mit der temporären Aussetzung der europäischen (nationalen) Schuldenregeln bis zum 31. Dezember 2022 ging abermals eine leidenschaftlich geführte Post-Covid-19-Reformdiskussion los. Zu den bisherigen Veränderungsnotwendigkeiten kommen nunmehr die geopolitischen Herausforderungen hinzu. Ist die Stabilität der Währungsunion in Gefahr?