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§ 303 Schuldenkonsolidierung
(2020)
Krisenzeiten sind für die Wirtschaft durch immer kürzer werdende Zyklen mittlerweile zum Normalfall geworden. Auch im neuen Jahrtausend war die Weltwirtschaft schon mit mehreren schweren Krisen konfrontiert: Das Platzen der New-Economy-Blase zu Beginn des Jahrtausends oder die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008. In diese gesamtwirtschaftlichen Krisen mischen sich aktuell Branchen- und Unternehmenskrisen, häufig verursacht durch die disruptive Kraft der digitalen Transformation oder durch Managementfehler. Unternehmenskrisen sind somit gewissermaßen der Normalfall einer typischen Unternehmensentwicklung und treten in jedem Unternehmen früher oder später auf. Dementsprechend legen einige Modelle des organisationalen Lebenszyklus (Ringlstetter & kaiser, 2004) nahe, Unternehmenskrisen als wenig außergewöhnlich bzw. normale und permanente Begleiterscheinung unternehmerischen Handelns aufzufassen (insbesondere Greiner, 1972). Dabei kann man unter Krise allgemein den abrupten Bruch einer bis dahin kontinuierlichen Entwicklung (Krystek, 1987, S. 3) verstehen. Dieser Bruch markiert einen Wendepunkt in der Unternehmensentwicklung, dessen konkreter Ausgang nicht absehbar ist und der zudem die gesamte Unternehmung oder deren dominante Ziele gefährden kann. Es ist somit zu Recht auf die ambivalenten Entwicklungsmöglichkeiten in einer Krise hinzuweisen.
Zielgenau aus dem Hinterhalt
(2020)
Ambush-Marketing löst meistens heftige Reaktionen aus - bei Befürwortern und Gegnern. Die Idee des Ambush-Marketings ist es, von den Erfolgen des Sponsorings zu profitieren, ohne die Pflichten eines offiziellen Sponsors einzugehen. Ambusher besitzen keine Vermarktungsrechte an einer Veranstaltung, bauen aber dennoch durch ihre Marketingmassnahmen eine Verbindung zu einem Event auf. Der Grat zwischen der Verletzung von Sponsoren-Rechten und kreativ-innovativer Kommunikationspolitik ist dabei oft sehr schmal.
In dieser Ausarbeitung wird auf Visualisierungsmöglichkeiten von neuronalen Netzen eingegangen. Ein neuronales Netz scheint zuerst nicht von außen einsehbar und ist somit für viele eine Blackbox. Häufig genutzte Python-Bibliotheken, zum Beispiel TensorFlow, werden vorgestellt und deren Stärken wie auch Schwächen präsentiert. Anhand dieser werden bereits bestehende Visualisierungen gezeigt und ihr derzeitiger Einsatz wird erläutert. Durch einen Vergleich soll ersichtlich werden, welche Bibliothek am meisten Daten während des Trainings liefert, damit diese Informationen weiter verarbeitet werden. Diese Daten sollen so visualisiert werden, dass sie bei der Entwicklung eines neuronalen Netzes unterstützend sind. Ziel ist es, auf die Möglichkeiten einzugehen, welche geboten werden können. Durch eine Vereinfachung des Debuggings neuronaler Netze sollen weiterführende Entwicklungen in diese Richtung unterstützt werden.
In diesem Beitrag wird ein neuer Ansatz vorgestellt, welcher eine schwerkraftreduzierte Navigation innerhalb einer VR-Umgebung erlaubt, wie beispielsweise ein simulierter Mondspaziergang. Zur Navigation in der VR-Umgebung wird der Cyberith Virtualizer ein-gesetzt. Die Schwerkraftsimulation erfolgt mittels eines einstellbaren Gurtsystems, das anelastischen Seilen aufgehängt wird und abgestufte Schwerkraftkompensationen erlaubt. Als Umgebung wurde ein Raumschiffszenario sowie eine Mondoberfläche generiert. Hier sind in der aktuellen Anwendung einfache Interaktionen möglich. In Anlehnung an existierende Gravity Offload Systeme wird die Lösung ViRGOS bezeichnet. ViRGOS wurde bereits bei verschiedenen Besuchsterminen und Hochschulevents eingesetzt, so dass erste Rückmeldungen von Nutzern eingeholt werden konnten.
Für den Unternehmer wichtig ist, binnen welcher Fristen er als Käufer seine Rechte bei Sachmängeln geltend machen muss. Ist der Unternehmer Verkäufer, kann er sich erst nach Verjährungsvollendung endgültig zurücklehnen und sicher sein, dass keine Gewährleistungsansprüche gegen ihn mehr geltend gemacht werden können. Im nationalen Rechtsverkehr hat man sich auf Verkäufer- und Käuferseite mittlerweile an die zweijährige Regelfrist im BGB gewöhnt. Welche Fristen im Auslandsgeschäft gelten, ist dagegen oft unklar, weil sich die nationalen Verjährungsfristen oft unterscheiden: Allein in Europa gibt es bei der kaufrechtlichen Gewährleistung Verjährungsfristen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren.