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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 ist Schlusspunkt und zugleich Neuanfang nach einer jahrelangen verfassungsrechtlichen und ökonomischen Auseinandersetzung. Im Prinzip geht es um die konstituierenden Prinzipien der Eurozone sowie das Mandat der Europäischen Zentralbank (EZB). Der EU-Vertrag charakterisiert die Leitplanken der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Spannungsfeld der Art. 119, 123 und 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Mithin liegt die wirtschaftspolitische Souveränität – nach dem Prinzip Haftung und Kontrolle – allein bei den Mitgliedstaaten. Die Organe der Europäischen Union (EU) sowie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) legen diese Leitplanken gemäß dem Leitgedanken in Art. 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) einer „ever closer union“ regelmäßig mit weitem Ermessen aus.
Resilienz und Stabilität? Weichenstellungen im Banken- und Finanzsystem in der Corona-Pandemie
(2020)
Seit der globalen Finanzkrise 2008/2009 hat es keine vergleichbare Herausforderung wie die Corona-Krise für das Finanz- und Bankensystem mehr gegeben.
Schwache Profitabilität, ungelöste Regulierungs-herausforderungen und steigende Konkurrenz im Digitalbereich stellen die Banken vor weitere Heraus-forderungen.
Die Stabilität des Finanzsystems und der Zugang zu den Finanzmärkten war während der Pandemie nicht gefährdet. Durch gemeinsame Bemühungen und bes-sere Bankenkapitalisierung ist das Finanzsystem heute widerstandsfähiger als zu Zeiten der Finanzkrise.
Sofern die Zuschüsse und Kredite im „Next Genera-tion EU“-Fund zielgerichtet für Strukturreformen und Zukunftsinvestitionen eingesetzt werden, dürfte dies einen Vertrauens- und Wachstumsimpuls darstellen.
Weitere Verbesserungen der Finanzstabilität, wie erhöhte Eigenkapitalunterlegungen, Regulierung von Schattenbanken oder Reformen im Bereich der Finanzaufsicht, sind jedoch von Nöten.