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Die Europäische Währungs- und Wirtschaftsunion (EWWU) bedarf einer weiteren Stabilisierung, da die institutionellen Regelungen langfristig keine hinreichende Bindekraft auf die Mitgliedsländer entfalten.
Die Herausforderung ist die Rückgewinnung der verlorengegangenen Glaubwürdigkeit in das Regelwerk im Zuge der europäischen Staatsverschuldungskrise seit dem Jahr 2010.
Um die Währungsunion zu erhalten, muss einerseits im Primärrecht das „No Bailout“ in Art. 125 AEUV glaubwürdig angewandt werden können und andererseits die Regelungen im Sekundärrecht, u.a. der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der Fiskalpakt oder das europäische Semester, unabhängiger und schneller rechtsverbindlich vollzogen werden.
Der hier vorgeschlagene und klug in den europäischen Rahmen eingepasste „staatliche Insolvenzmechanismus“, verbunden mit einer im Ultima Ratio rechtsverbindlichen „Austrittsklausel“ wäre ein Lösungsansatz.
Ein Scheitern der EWWU ist abwendbar, aber der fehlende Reformwille könnte dem Zerfall der Währungsunion Vorschub leisten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 ist Schlusspunkt und zugleich Neuanfang nach einer jahrelangen verfassungsrechtlichen und ökonomischen Auseinandersetzung. Im Prinzip geht es um die konstituierenden Prinzipien der Eurozone sowie das Mandat der Europäischen Zentralbank (EZB). Der EU-Vertrag charakterisiert die Leitplanken der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Spannungsfeld der Art. 119, 123 und 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Mithin liegt die wirtschaftspolitische Souveränität – nach dem Prinzip Haftung und Kontrolle – allein bei den Mitgliedstaaten. Die Organe der Europäischen Union (EU) sowie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) legen diese Leitplanken gemäß dem Leitgedanken in Art. 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) einer „ever closer union“ regelmäßig mit weitem Ermessen aus.
Die Krise des Euro hat gezeigt, dass die Währungsunion ohne gemeinsame Wirtschaftsunion unvollständig ist. Diese ist auch heute unrealistisch. Umso wichtiger ist es, die Solidität des Euro auf eine funktionsfähige Regelbindung zu gründen und aus der Wirtschafts- und Fiskalpolitik der Eurostaaten eine gemeinsame Stabilitätskultur zu entwickeln. Bodo Herzog entwirft dafür einen Weg in der Tradition der deutschen Ordnungspolitik: Eine regelgebundene Währungsunion, die auf einem besseren Regelwerk beruht, dessen Einhaltung gemeinsam, einheitlich und strikt beachtet wird.