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Das aufsehenerregende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Staatsanleiheankäufe der Europäischen Zentralbank verlangt eine ökonomische und verfassungsrechtliche Gesamtschau. Vor allem im interdisziplinären Kontext erschließt sich die herausfordernde Abgrenzung der supranationalen Währungspolitik von der nationalen Wirtschaftspolitik. Der im Urteil neuentwickelte Standpunkt ist in der wissenschaftlichen Literatur unterschätzt, obzwar tradierte und neue rechtspolitische Grundsätze für die zukünftige Ausformung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion subsumiert werden.
Die hohen Schulden in einigen Staaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion lassen nach wie vor staatliche Insolvenzen befürchten. Um die bereits entstandenen Probleme zu bewältigen, aber auch damit eine solche Situation künftig gar nicht erst eintritt, ist eine staatliche Insolvenzordnung erforderlich.
Die weiterhin hohen Schulden in einigen Staaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion lassen nach wie vor staatliche Insolvenzen befürchten. Um die entstandenen Probleme zu bewältigen, aber auch damit eine solche Situation erst gar nicht eintritt, hält der Autor eine staatliche Insovenzordnung – mit Bail-out durch die anderen Mitgliedstaaten nur in Notfällen – für erforderlich. Er schlägt einen staatlichen Abwicklungsmechanismus für überschuldete Euro-Länder vor, der auf einem Konzept des Sachverständigenrates für Wirtschaft von 2016 beruht.
Die Debatte über die Zukunft der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist seit geraumer Zeit omnipräsent (Herzog und Hengstermann 2013). Mit der temporären Aussetzung der europäischen (nationalen) Schuldenregeln bis zum 31. Dezember 2022 ging abermals eine leidenschaftlich geführte Post-Covid-19-Reformdiskussion los. Zu den bisherigen Veränderungsnotwendigkeiten kommen nunmehr die geopolitischen Herausforderungen hinzu. Ist die Stabilität der Währungsunion in Gefahr?
Nach der Euro- und Wirtschaftskrise in den Jahren seit 2010 verzeichnet die Europäische Union (EU) derzeit einen soliden Wirtschaftsaufschwung in allen Mitgliedstaaten. Der Anteil Europas an der Weltwirtschaft beträgt rund 30 Prozent. Das europäische Wirtschaftswachstum ist 2018 mit 2,1 Prozent sogar größer als das in Deutschland mit 1,6 Prozent. Eine Analyse der Dauer von Aufschwungsphasen zeigt, dass Europa im Vergleich zur Weltwirtschaft sogar unerwarteter Spitzenreiter ist. Seit den 1970er-Jahren liegt die durchschnittliche Dauer eines europäischen Wirtschaftsaufschwungs bei über dreißig Quartalen; sie ist mithin deutlich höher als in den USA und Japan.
Die Finanzkrise lies Europa und die Welt erzittern - die Staatsverschuldungskriese wurde zur Zerreißprobe für die Eurozone. Inzwischen hat sich die Situation wieder stabilisiert, doch nun steht die Eurozone vor der Herausforderung, einen Reform-Prozess anzustoßen, der das Überleben des Euros auf lange Sicht sichern soll.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 ist Schlusspunkt und zugleich Neuanfang nach einer jahrelangen verfassungsrechtlichen und ökonomischen Auseinandersetzung. Im Prinzip geht es um die konstituierenden Prinzipien der Eurozone sowie das Mandat der Europäischen Zentralbank (EZB). Der EU-Vertrag charakterisiert die Leitplanken der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Spannungsfeld der Art. 119, 123 und 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Mithin liegt die wirtschaftspolitische Souveränität – nach dem Prinzip Haftung und Kontrolle – allein bei den Mitgliedstaaten. Die Organe der Europäischen Union (EU) sowie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) legen diese Leitplanken gemäß dem Leitgedanken in Art. 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) einer „ever closer union“ regelmäßig mit weitem Ermessen aus.
Obwohl Vorteile wertorientierter Preissetzung seit Jahren bekannt sind, gewinnt sie nur langsam an Boden. Die erste Studie des Preisverhaltens nach Geschäftstypen zeigt: 35 Jahre Preisforschung und -beratung konnten die Dominanz der Kostenorientierung erstmals schwächen. Der Autor wagt einen Erklärungsversuch und ermutigt zu mehr Marktorientierung.
Die Corona-Pandemie hat zu einer Einschränkung des Alltags der medizinischen Versorgung geführt. Das zeigt sich u.a. in zum Teil erheblichen Zugangsbeschränkungen zu Krankenhäusern und Praxen mit stark reduzierter Einbestellung von Patienten, der Einhaltung von gesteigerten Hygienemaßnahmen mit entsprechend längeren Wartezeiten, dem Zugangsverbot für Begleitpersonen und nicht zuletzt der Angst vieler Patienten vor einer Ansteckung bei einem Aufenthalt in medizinischen Bereichen. Folge dessen war und ist, dass ein deutlich wahrnehmbarer Rückgang der Patientenzahlen in den Krankenhausambulanzen und Praxen zu verzeichnen war. Davon war die Augenheilkunde als Fachdisziplin mit einem hohen Anteil an ambulanten und geplanten, chirurgischen Eingriffen in besonderem Maße betroffen.
Die Bereitstellung der für einen Zerspanungsvorgang relevanten Werkzeugdaten ist heute selbstverständlicher Bestandteil integrierter Fertigungssysteme. Die für die Herstellung und das Nachschärfen der eingesetzten Zerspanungswerkzeuge notwendigen Informationen bleiben dabei allerdings bisher unberücksichtigt. Diese Lücke will eine VDI-Arbeitsgruppe schließen. Das Ergebnis wird in Form einer offenen Datenschnittstelle auf der bevorstehenden Grindtec 2014 präsentiert.
Die meisten Unternehmen steuern ihr operatives Marketing, ohne die Effektivität und die Effizienz der dabei eingesetzten Instrumente zu quantifizieren - in Anbetracht der Höhe typischer Marketingbudgets ein kritischer Befund. Wie kann man hier Abhilfe schaffen? Ein Blick auf eines der Schlüsselkonzepte von Industrie 4.0 zeigt einen möglichen Weg auf.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zusammenhänge zwischen Industrie 4.0 und Recht. Ausgangspunkt sind die vertragsrechtlichen Grundlagen mit den Fragen, ob und wie zwischen Maschinen überhaupt Verträge zustande kommen können, wie Industrie 4.0-Verträge vertragstypologisch einzuordnen sind und welche Grenzen bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bestehen können. Anschließend werden die Themen dargestellt, die derzeit die Diskussion um das Haftungsrecht der Industrie 4.0 beherrschen. Im Rahmen des Datenrechts wird geklärt, wem Daten zustehen und wie der Datenschutz geregelt ist. Zudem wird aufgezeigt, welche rechtlichen Vorgaben zur Gewährleistung von IT-Sicherheit im Unternehmen bestehen. Schließlich werden auch arbeitsrechtliche Herausforderungen von Industrie 4.0 angesprochen, wie die zunehmende "Entbetrieblichung", das Aufkommen neuer Beschäftigungsformen, die Forderung nach mehr Flexibilisierung der Arbeitswelt sowie Fragen des Mitbestimmungsrechts.
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus waren flächendeckende Schulschließungen seit Ausbruch der Pandemie eine zentrale politische Maßnahme. Infolgedessen kam es zu erheblichen Lernzeiteinbußen unter allen Schüler*innen, worunter insbesondere Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Verhältnissen immer noch leiden. Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das deutsche Bildungssystem wird diskutiert und Maßnahmen zu deren Eindämmung aufgesetzt.
Ein Design Thinking-Projekt mit 17 20–50-jährigen kirchenfernen Proband*innen untersuchte die Fragestellung aus einer klaren Bedürfnisorientierung dieser für die Zukunft der Kirche wichtigen Altersgruppe. Mit ihnen wurden konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet. Konsens der Proband*innen war, dass Kirche viel Potential hat, das sie aktuell nicht ausschöpft. Um die Kirchenbindung zu stabilisieren bzw. perspektivisch zu erhöhen, müsste Kirche im Lebensraum ihrer Mitglieder sichtbarer werden, und das vor allem digital. Zudem müsste sie ihre Angebote für das Leben der Mitglieder als relevant darstellen und aktiv mit einem offenen Ohr auf die Gemeindeglieder zugehen, statt auf ihr Kommen zu warten
Design thinking
(2019)
Design Thinking als eigenständige Disziplin gibt es bereits seit den sechziger Jahren, aber erst 2005 wurde die Managementlehre darauf aufmerksam. Seitdem wird das Konzept in der Wirtschaft und an den Hochschulen immer populärer, da sich "thinking like a designer" als erfolgreiche Methode erwiesen hat, um Innovationen anzustoßen und Probleme zu beseitigen. Zu den zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten von Design Thinking zählt das Design neuer Produkte und Dienstleistungen, die Prozessentwicklung und -implementierung sowie die Organisationsgestaltung.
Durch Design Thinking lassen sich radikale Innovationen schaffen. Es findet jedoch immer in einer bestimmten Unternehmenskultur statt, die wiederum in eine nationale Kultur eingebettet ist. Das hat Auswirkungen auf die Implementierung, da dieses Umfeld förderlich oder hinderlich sein kann. Umgekehrt kann die Unternehmenskultur vom Design Thinking beeinflusst werden.
Interkulturelles Management
(2021)
Kultur lässt sich beschreiben als „kollektive Programmierung des Geistes, die die Mitglieder einer Gruppe oder Kategorie von Menschen von anderen unterscheidet“ (Hofstede/Hofstede/Minkov, S.6). Die Muster des Glaubens, Denkens, Fühlens und Handelns, die diese mentalen Programme oder kulturellen Denkweisen ausmachen, werden von den Gruppenmitgliedern im Rahmen ihres Sozialisierungsprozesses erlernt. Sie sind die gemeinsamen „ungeschriebenen Regeln“, wie Dinge in diesem sozialen Umfeld gehandhabt werden (vgl. Hofstede/Hofstede/Minkov, S.6). Die Art und Weise, wie sich Menschen in einer bestimmten Kultur verhalten, ihre Praktiken und Normen, ist daher nicht willkürlich, sondern wird in hohem Maße von diesen erlernten Prinzipien und Werten beeinflusst. Das Wissen über eine Kultur ermöglicht es, Reaktionen ihrer Mitglieder zu erklären und vorherzusagen (vgl. Lewis, S. XII).
Effektiver Altruismus
(2022)
Bei altruistischem Handeln erscheint es ungewöhnlich, eine Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen. Sollte, wer Geld spendet, wirklich abwägen, wo seine Spende am meisten Nutzen stiftet? Vertreter des effektiven Altruismus (EA) finden solche Überlegungen nicht abwegig. Wenn jemand seine Ressourcen einsetzen möchte, um Gutes zu tun, ist eine rationale Abwägung, wie man damit am meisten Gutes tun kann (oder am wenigsten schaden kann), durchaus eine Überlegung wert.