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Die Europäische Währungs- und Wirtschaftsunion (EWWU) bedarf einer weiteren Stabilisierung, da die institutionellen Regelungen langfristig keine hinreichende Bindekraft auf die Mitgliedsländer entfalten. Die Herausforderung ist die Rückgewinnung der verlorengegangenen Glaubwürdigkeit in das Regelwerk im Zuge der europäischen Staatsverschuldungskrise seit dem Jahr 2010. Um die Währungsunion zu erhalten, muss einerseits im Primärrecht das "No Bailout" in Art. 125 AEUV glaubwürdig angewandt werden können und andererseits die Regelungen im Sekundärrecht, u.a. der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der Fiskalpakt oder das europäische Semester, unabhängiger und schneller rechtsverbindlich vollzogen werden. Der hier vorgeschlagene und klug in den europäischen Rahmen eingepasste "staatliche Insolvenzmechanismus", verbunden mit einer im Ultima Ratio rechtsverbindlichen "Austrittsklausel" wäre ein Lösungsansatz. Ein Scheitern der EWWU ist abwendbar, aber der fehlende Reformwille könnte dem Zerfall der Währungsunion Vorschub leisten.