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Alle DAX30-Unternehmen kommunizieren ihre Kapitalkosten, ausgelöst einerseits aus IFRS-Vorgaben, andererseits, weil sie ihre wertorientierte Performancemessung und -steuerung belegen wollen. Bei der Berechnung der Kapitalkosten verwenden die Unternehmen i. d. R. den WACC-Ansatz. Die Tiefe der Angaben variiert von der bloßen Bekanntgabe eines Prozentsatzes bis hin zur vollständigen Offenlegung aller Inputfaktoren für deren Berechnung. Die Autoren argumentieren, dass die Transparenz der Kapitalkosten jedoch wenig Mehrwert schafft, da die in die Berechnung einfließenden Parameter wie z. B. risikoloser Zins, Marktrendite oder unternehmensindividuelles Beta stark schwanken bzw. nahezu willkürlich ermittelt werden. Die von den DAX30 Konzernen zurzeit praktizierte Form der Transparenz schafft für die Adressaten der Geschäftsberichte daher nur einen geringen Erkenntnisgewinn.
Der eine Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn die gesetzlich vorgesehene Geltungsdauer ohne Ermessenserwägungen überschritten wird.