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Ein praktisches Problem im Auslandsgeschäft besteht oft darin, zu bestimmen, binnen welcher Fristen Käufer ihre Rechte bei Sachmängeln geltend machen müssen. Verjährungs- und Rügefristen können die Rechte des Käufers ganz oder zum Teil ausschließen oder ihnen ihre Durchsetzbarkeit nehmen. Die nationalen Regelungen unterscheiden sich hier sehr: zum einen gibt es für die Gewährleistung Verjährungsfristen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren, zum anderen verlangen einige Rechtsordnungen vom Käufer, mangelhafte Ware sofort zu rügen oder zurückzuweisen, während wiederum andere darauf verzichten. Das UN-Kaufrecht löst diese praktischen Probleme nur zum Teil, wie der nachfolgende Beitrag aufzeigt.