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Die Corona-Pandemie hat zu einer Einschränkung des Alltags der medizinischen Versorgung geführt. Das zeigt sich u.a. in zum Teil erheblichen Zugangsbeschränkungen zu Krankenhäusern und Praxen mit stark reduzierter Einbestellung von Patienten, der Einhaltung von gesteigerten Hygienemaßnahmen mit entsprechend längeren Wartezeiten, dem Zugangsverbot für Begleitpersonen und nicht zuletzt der Angst vieler Patienten vor einer Ansteckung bei einem Aufenthalt in medizinischen Bereichen. Folge dessen war und ist, dass ein deutlich wahrnehmbarer Rückgang der Patientenzahlen in den Krankenhausambulanzen und Praxen zu verzeichnen war. Davon war die Augenheilkunde als Fachdisziplin mit einem hohen Anteil an ambulanten und geplanten, chirurgischen Eingriffen in besonderem Maße betroffen.
Der vorliegende Beitrag schlägt auf Basis der Erfahrungen in der Augenheilkunde mit der SARS-CoV-2-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 einen Leitfaden für den Umgang mit (zukünftigen) Pandemien vor.
Die Kernpunkte:
• Das weltweite Epidemie-Geschehen sollte stets beobachtet werden.
• Deutet sich eine Pandemie an, sollte im ersten Schritt ein Krisenstab eingerichtet werden, der die Pandemielage bewertet und Maßnahmen koordinieren kann.
• Die zu ergreifenden Maßnahmen einer augenheilkundlichen Einrichtung betreffen vor allem die Sicherstellung der Versorgungssituation sowie organisatorische und wirtschaftliche Bereiche, um eine tragfähige Fortführung des Betriebs zu ermöglichen.