340 Recht
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Die Veröffentlichung von ChatGPT-3 im November 2022 und ChatGPT-4 im März 2023 verspricht, bisher Menschen vorbehaltene Denkaufgaben in zahlreichen Bereichen, von der Medizin bis zur Juristerei, zu automatisieren. Die vorliegende Untersuchung stellt das Versprechen auf die Probe, indem 200 Fälle aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts in die derzeit leistungsfähigsten Chatbots zur Lösung eingegeben werden. Es ergibt sich ein nuanciertes Bild: Zwar wird erkennbar, dass der menschliche Experte nach wie vor überlegen ist. Trotzdem können Chatbots teilweise erstaunlich gute Ergebnisse erzielen, wenn sie einfache Fälle mit geringer Komplexität lösen.
Vertragsstrafen und Schadenspauschalen wegen verspäteter Lieferung in CISG-Einkaufsbedingungen
(2023)
Der Käufer will in seinen Einkaufsbedingungen die Folgen verspäteter Lieferungen regeln. Er will sicherstellen, dass der Verkäufer die Nachteile, die durch die Verspätung entstehen, voll ausgleichen muss. Das deutsche AGB-Recht setzt hier dem Käufer rechtliche Grenzen. Sie gelten grundsätzlich auch, wenn UN-Kaufrecht Anwendung findet und Rechtswahl oder Kollisionsrecht des Forumstaates auf deutsches Recht verweisen. Die Wirksamkeit der Klauseln hängt dann von den Wertungen ab, die dem UN-Kaufrecht zugrunde liegen. Bei der Gestaltung von Einkaufsbedingungen hat das Vorteile: Das UN-Kaufrecht schafft Freiräume, die man nicht hat, wenn nur das BGB gilt.
Einkaufsbedingungen weichen mitunter von der gesetzlichen Regelung der Folgen der verspäteten Lieferung ab: Hier finden sich oft Klauseln, die fixe Summen vorsehen. Mit ihnen will der Käufer sicherstellen, mindestens diese Summe vom Verkäufer bei verspäteter Lieferung zu erhalten. Das ist aber nicht das einzige Ziel, das der Käufer mit den fixen Summen verfolgt. Auch will er, dass der Verkäufer ihm Schäden ersetzt, die über diese fixe Summe hinausgehen. Darüber hinaus will der Käufer sich und sein Unternehmen nicht mit zusätzlichen Formalien belasten, etwa mit einer Pflicht, sich bei Annahme verspäteter Lieferungen weitergehende Rechte vorbehalten zu müssen. Beiden fixen Summen, die der Käufer wählen kann, ist zwischen Schadenspauschale und Vertragsstrafe zu unterscheiden. Die Vertragsstrafe soll als „Druckmittel“ die rechtzeitige Belieferung des Käufers sicherstellen, die Schadenspauschale soll dem Käufer helfen, seinen Schaden einfacher gerichtlich durchsetzen zu können. Gilt UN-Kaufrecht, ist die Vereinbarung von Vertragsstrafe oder Schadenspauschale zulässig. Das kann auch durch Einkaufsbedingungen geschehen.
§ 303 Schuldenkonsolidierung
(2022)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde verabschiedet, um die nachhaltige Bewirtschaftung internationaler Lieferketten und globaler Wertschöpfungsnetzwerke zu regeln. Hieraus stellen sich die Fragen, wie sich das LkSG auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Lieferketten auswirken wird und mit welchen Handlungsansätzen die betroffenen Unternehmen dem LkSG entsprechen können. I.R.e. empirisch-qualitativen Forschungsarbeit liefert der Beitrag erste Antworten auf diese Fragen und gibt Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis.
Parteien streiten oft darüber, ob sich Käufer bei Mängeln der Kaufsache vom Vertrag lösen können. Der Verkäufer will das meistens verhindern: Fallen die Preise, kann sich der Käufer etwa nach dem Rücktritt die Ware am Markt preiswerter verschaffen. Die Ware ist dann zum ursprünglichen Preis nicht mehr handelbar. Steigen die Preise, droht zusätzlich eine Schadensersatzforderung: Der Käufer muss sich die Ware zu einemhöheren Preis bei einem anderen Verkäufer verschaffen. Auch können beim Verkäufer zusätzliche Kosten–etwa Transport-oder Lagerkosten–entstehen. Verkaufsbedingungen machen es dem Käufer deshalb besonders schwer, sich vom Vertrag zu lösen, während Einkaufsbedingungen daran nur geringe Anforderungen stellen.
Wer Ein- und Verkaufsbedingungen für das Auslandsgeschäft gestaltet, muss wissen, wo der Gesetzgeber der Gestaltungsfreiheit Grenzen gesetzt hat. Gelten BGB/HGB, lässt die deutsche Inhaltskontrolle überschaubare Spielräume, beim Rücktritts-recht des Käufers von den gesetzlichen Regeln abzuweichen. Weitgehend ungeklärt ist bislang, welche Vertragsaufhebungsklauseln in AGB wirksam sind, wenn UN-Kaufrecht gilt: Zwar kann sich in diesen Fällen die Inhaltskontrolle wegen Art. 4Satz 2 lit. a) CISG auch nach § 307 Abs. 1 BGB richten. Dann ist aber bei der Klauselkontrolle auch den Wertungen Rechnung zu tragen, die dem UN-Kaufrecht–und eben nicht dem BGB–zugrunde liegen und in dessen Bestimmungen ihren Niederschlag gefunden haben. Bei der Gestaltung von AGB kann dies Freiräume schaffen.
On 5 May 2020, the Federal Constitutional Court of Germany announced in a momentous ruling that the Public Sector Purchase Programme (PSPP) of the European Central Bank (ECB) exceeds European Union (EU) competences. This decision initiated a lively debate in law and economics all over Europe. This article provides a unique interdisciplinary reading of the ruling in order to clarify the line of argument. Considering a cross-disciplinary view enlightens the understanding of the historic judgment.
Das aufsehenerregende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Staatsanleiheankäufe der Europäischen Zentralbank verlangt eine ökonomische und verfassungsrechtliche Gesamtschau. Vor allem im interdisziplinären Kontext erschließt sich die herausfordernde Abgrenzung der supranationalen Währungspolitik von der nationalen Wirtschaftspolitik. Der im Urteil neuentwickelte Standpunkt ist in der wissenschaftlichen Literatur unterschätzt, obzwar tradierte und neue rechtspolitische Grundsätze für die zukünftige Ausformung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion subsumiert werden.
This article studies the hidden blemishes of two benchmark rulings of the European Court of Justice (ECJ). In 2015 and 2018, the ECJ approved two unconventional monetary instruments, among others ‘Outright Monetary Transactions’ and the ‘Public Sector Purchase Program’. Yet, there is a vigorous debate about both monetary operations in law and economics. In this interdisciplinary article, we address law and economic arguments in order to elucidate insights to the legal community. In particular, we elaborate on the legal implications of a variety of concerning issues such as public policy interference, effect on wealth redistribution, erosion of democratic legitimacy and lack of effectiveness of monetary policy. These topics remain disregarded in the ECJ rulings. Consequently, the verdicts do not identify the economic boundaries of the European Central Bank’s mandate appropriately.