340 Recht
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In the evolving landscape of legal information systems, ChatGPT-4 and other advanced conversational agents (CAs) offer the potential to disruptively transform the law industry. This study evaluates commercially available CAs within the German legal context, thereby assessing the generalizability of previous U.S.-based findings. Employing a unique corpus of 200 distinct legal tasks, ChatGPT-4 was benchmarked against Google Bard, Google Gemini, and its predecessor, ChatGPT-3.5. Human-expert and automated assessments of 4000 CA-generated responses reveal ChatGPT-4 to be the first CA to surpass the threshold of solving realistic legal tasks and passing a German business law exam. While ChatGPT-4 outperforms ChatGPT-3.5, Google Bard, and Google Gemini in both consistency and quality, the results demonstrate a considerable degree of variability, especially in complex cases with no predefined response options. Based on these findings, legal professionals should manually verify all texts produced by CAs before use. Novices must exercise caution with CA-generated legal advice, given the expertise needed for its assessment.
§ 251 Haftungsverhältnisse
(2023)
Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten zu vermerken; sie dürfen in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.
Die Veröffentlichung von ChatGPT-3 im November 2022 und ChatGPT-4 im März 2023 verspricht, bisher Menschen vorbehaltene Denkaufgaben in zahlreichen Bereichen, von der Medizin bis zur Juristerei, zu automatisieren. Die vorliegende Untersuchung stellt das Versprechen auf die Probe, indem 200 Fälle aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts in die derzeit leistungsfähigsten Chatbots zur Lösung eingegeben werden. Es ergibt sich ein nuanciertes Bild: Zwar wird erkennbar, dass der menschliche Experte nach wie vor überlegen ist. Trotzdem können Chatbots teilweise erstaunlich gute Ergebnisse erzielen, wenn sie einfache Fälle mit geringer Komplexität lösen.
Vertragsstrafen und Schadenspauschalen wegen verspäteter Lieferung in CISG-Einkaufsbedingungen
(2023)
Der Käufer will in seinen Einkaufsbedingungen die Folgen verspäteter Lieferungen regeln. Er will sicherstellen, dass der Verkäufer die Nachteile, die durch die Verspätung entstehen, voll ausgleichen muss. Das deutsche AGB-Recht setzt hier dem Käufer rechtliche Grenzen. Sie gelten grundsätzlich auch, wenn UN-Kaufrecht Anwendung findet und Rechtswahl oder Kollisionsrecht des Forumstaates auf deutsches Recht verweisen. Die Wirksamkeit der Klauseln hängt dann von den Wertungen ab, die dem UN-Kaufrecht zugrunde liegen. Bei der Gestaltung von Einkaufsbedingungen hat das Vorteile: Das UN-Kaufrecht schafft Freiräume, die man nicht hat, wenn nur das BGB gilt.
Einkaufsbedingungen weichen mitunter von der gesetzlichen Regelung der Folgen der verspäteten Lieferung ab: Hier finden sich oft Klauseln, die fixe Summen vorsehen. Mit ihnen will der Käufer sicherstellen, mindestens diese Summe vom Verkäufer bei verspäteter Lieferung zu erhalten. Das ist aber nicht das einzige Ziel, das der Käufer mit den fixen Summen verfolgt. Auch will er, dass der Verkäufer ihm Schäden ersetzt, die über diese fixe Summe hinausgehen. Darüber hinaus will der Käufer sich und sein Unternehmen nicht mit zusätzlichen Formalien belasten, etwa mit einer Pflicht, sich bei Annahme verspäteter Lieferungen weitergehende Rechte vorbehalten zu müssen. Beiden fixen Summen, die der Käufer wählen kann, ist zwischen Schadenspauschale und Vertragsstrafe zu unterscheiden. Die Vertragsstrafe soll als „Druckmittel“ die rechtzeitige Belieferung des Käufers sicherstellen, die Schadenspauschale soll dem Käufer helfen, seinen Schaden einfacher gerichtlich durchsetzen zu können. Gilt UN-Kaufrecht, ist die Vereinbarung von Vertragsstrafe oder Schadenspauschale zulässig. Das kann auch durch Einkaufsbedingungen geschehen.
§ 303 Schuldenkonsolidierung
(2022)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde verabschiedet, um die nachhaltige Bewirtschaftung internationaler Lieferketten und globaler Wertschöpfungsnetzwerke zu regeln. Hieraus stellen sich die Fragen, wie sich das LkSG auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Lieferketten auswirken wird und mit welchen Handlungsansätzen die betroffenen Unternehmen dem LkSG entsprechen können. I.R.e. empirisch-qualitativen Forschungsarbeit liefert der Beitrag erste Antworten auf diese Fragen und gibt Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis.
Parteien streiten oft darüber, ob sich Käufer bei Mängeln der Kaufsache vom Vertrag lösen können. Der Verkäufer will das meistens verhindern: Fallen die Preise, kann sich der Käufer etwa nach dem Rücktritt die Ware am Markt preiswerter verschaffen. Die Ware ist dann zum ursprünglichen Preis nicht mehr handelbar. Steigen die Preise, droht zusätzlich eine Schadensersatzforderung: Der Käufer muss sich die Ware zu einemhöheren Preis bei einem anderen Verkäufer verschaffen. Auch können beim Verkäufer zusätzliche Kosten–etwa Transport-oder Lagerkosten–entstehen. Verkaufsbedingungen machen es dem Käufer deshalb besonders schwer, sich vom Vertrag zu lösen, während Einkaufsbedingungen daran nur geringe Anforderungen stellen.
Wer Ein- und Verkaufsbedingungen für das Auslandsgeschäft gestaltet, muss wissen, wo der Gesetzgeber der Gestaltungsfreiheit Grenzen gesetzt hat. Gelten BGB/HGB, lässt die deutsche Inhaltskontrolle überschaubare Spielräume, beim Rücktritts-recht des Käufers von den gesetzlichen Regeln abzuweichen. Weitgehend ungeklärt ist bislang, welche Vertragsaufhebungsklauseln in AGB wirksam sind, wenn UN-Kaufrecht gilt: Zwar kann sich in diesen Fällen die Inhaltskontrolle wegen Art. 4Satz 2 lit. a) CISG auch nach § 307 Abs. 1 BGB richten. Dann ist aber bei der Klauselkontrolle auch den Wertungen Rechnung zu tragen, die dem UN-Kaufrecht–und eben nicht dem BGB–zugrunde liegen und in dessen Bestimmungen ihren Niederschlag gefunden haben. Bei der Gestaltung von AGB kann dies Freiräume schaffen.
On 5 May 2020, the Federal Constitutional Court of Germany announced in a momentous ruling that the Public Sector Purchase Programme (PSPP) of the European Central Bank (ECB) exceeds European Union (EU) competences. This decision initiated a lively debate in law and economics all over Europe. This article provides a unique interdisciplinary reading of the ruling in order to clarify the line of argument. Considering a cross-disciplinary view enlightens the understanding of the historic judgment.