340 Recht
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§ 251 Haftungsverhältnisse
(2023)
Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten zu vermerken; sie dürfen in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.
Die Veröffentlichung von ChatGPT-3 im November 2022 und ChatGPT-4 im März 2023 verspricht, bisher Menschen vorbehaltene Denkaufgaben in zahlreichen Bereichen, von der Medizin bis zur Juristerei, zu automatisieren. Die vorliegende Untersuchung stellt das Versprechen auf die Probe, indem 200 Fälle aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts in die derzeit leistungsfähigsten Chatbots zur Lösung eingegeben werden. Es ergibt sich ein nuanciertes Bild: Zwar wird erkennbar, dass der menschliche Experte nach wie vor überlegen ist. Trotzdem können Chatbots teilweise erstaunlich gute Ergebnisse erzielen, wenn sie einfache Fälle mit geringer Komplexität lösen.
Vertragsstrafen und Schadenspauschalen wegen verspäteter Lieferung in CISG-Einkaufsbedingungen
(2023)
Der Käufer will in seinen Einkaufsbedingungen die Folgen verspäteter Lieferungen regeln. Er will sicherstellen, dass der Verkäufer die Nachteile, die durch die Verspätung entstehen, voll ausgleichen muss. Das deutsche AGB-Recht setzt hier dem Käufer rechtliche Grenzen. Sie gelten grundsätzlich auch, wenn UN-Kaufrecht Anwendung findet und Rechtswahl oder Kollisionsrecht des Forumstaates auf deutsches Recht verweisen. Die Wirksamkeit der Klauseln hängt dann von den Wertungen ab, die dem UN-Kaufrecht zugrunde liegen. Bei der Gestaltung von Einkaufsbedingungen hat das Vorteile: Das UN-Kaufrecht schafft Freiräume, die man nicht hat, wenn nur das BGB gilt.
Einkaufsbedingungen weichen mitunter von der gesetzlichen Regelung der Folgen der verspäteten Lieferung ab: Hier finden sich oft Klauseln, die fixe Summen vorsehen. Mit ihnen will der Käufer sicherstellen, mindestens diese Summe vom Verkäufer bei verspäteter Lieferung zu erhalten. Das ist aber nicht das einzige Ziel, das der Käufer mit den fixen Summen verfolgt. Auch will er, dass der Verkäufer ihm Schäden ersetzt, die über diese fixe Summe hinausgehen. Darüber hinaus will der Käufer sich und sein Unternehmen nicht mit zusätzlichen Formalien belasten, etwa mit einer Pflicht, sich bei Annahme verspäteter Lieferungen weitergehende Rechte vorbehalten zu müssen. Beiden fixen Summen, die der Käufer wählen kann, ist zwischen Schadenspauschale und Vertragsstrafe zu unterscheiden. Die Vertragsstrafe soll als „Druckmittel“ die rechtzeitige Belieferung des Käufers sicherstellen, die Schadenspauschale soll dem Käufer helfen, seinen Schaden einfacher gerichtlich durchsetzen zu können. Gilt UN-Kaufrecht, ist die Vereinbarung von Vertragsstrafe oder Schadenspauschale zulässig. Das kann auch durch Einkaufsbedingungen geschehen.
§ 303 Schuldenkonsolidierung
(2022)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde verabschiedet, um die nachhaltige Bewirtschaftung internationaler Lieferketten und globaler Wertschöpfungsnetzwerke zu regeln. Hieraus stellen sich die Fragen, wie sich das LkSG auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Lieferketten auswirken wird und mit welchen Handlungsansätzen die betroffenen Unternehmen dem LkSG entsprechen können. I.R.e. empirisch-qualitativen Forschungsarbeit liefert der Beitrag erste Antworten auf diese Fragen und gibt Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis.
Parteien streiten oft darüber, ob sich Käufer bei Mängeln der Kaufsache vom Vertrag lösen können. Der Verkäufer will das meistens verhindern: Fallen die Preise, kann sich der Käufer etwa nach dem Rücktritt die Ware am Markt preiswerter verschaffen. Die Ware ist dann zum ursprünglichen Preis nicht mehr handelbar. Steigen die Preise, droht zusätzlich eine Schadensersatzforderung: Der Käufer muss sich die Ware zu einemhöheren Preis bei einem anderen Verkäufer verschaffen. Auch können beim Verkäufer zusätzliche Kosten–etwa Transport-oder Lagerkosten–entstehen. Verkaufsbedingungen machen es dem Käufer deshalb besonders schwer, sich vom Vertrag zu lösen, während Einkaufsbedingungen daran nur geringe Anforderungen stellen.
Wer Ein- und Verkaufsbedingungen für das Auslandsgeschäft gestaltet, muss wissen, wo der Gesetzgeber der Gestaltungsfreiheit Grenzen gesetzt hat. Gelten BGB/HGB, lässt die deutsche Inhaltskontrolle überschaubare Spielräume, beim Rücktritts-recht des Käufers von den gesetzlichen Regeln abzuweichen. Weitgehend ungeklärt ist bislang, welche Vertragsaufhebungsklauseln in AGB wirksam sind, wenn UN-Kaufrecht gilt: Zwar kann sich in diesen Fällen die Inhaltskontrolle wegen Art. 4Satz 2 lit. a) CISG auch nach § 307 Abs. 1 BGB richten. Dann ist aber bei der Klauselkontrolle auch den Wertungen Rechnung zu tragen, die dem UN-Kaufrecht–und eben nicht dem BGB–zugrunde liegen und in dessen Bestimmungen ihren Niederschlag gefunden haben. Bei der Gestaltung von AGB kann dies Freiräume schaffen.
On 5 May 2020, the Federal Constitutional Court of Germany announced in a momentous ruling that the Public Sector Purchase Programme (PSPP) of the European Central Bank (ECB) exceeds European Union (EU) competences. This decision initiated a lively debate in law and economics all over Europe. This article provides a unique interdisciplinary reading of the ruling in order to clarify the line of argument. Considering a cross-disciplinary view enlightens the understanding of the historic judgment.
Das aufsehenerregende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Staatsanleiheankäufe der Europäischen Zentralbank verlangt eine ökonomische und verfassungsrechtliche Gesamtschau. Vor allem im interdisziplinären Kontext erschließt sich die herausfordernde Abgrenzung der supranationalen Währungspolitik von der nationalen Wirtschaftspolitik. Der im Urteil neuentwickelte Standpunkt ist in der wissenschaftlichen Literatur unterschätzt, obzwar tradierte und neue rechtspolitische Grundsätze für die zukünftige Ausformung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion subsumiert werden.
This article studies the hidden blemishes of two benchmark rulings of the European Court of Justice (ECJ). In 2015 and 2018, the ECJ approved two unconventional monetary instruments, among others ‘Outright Monetary Transactions’ and the ‘Public Sector Purchase Program’. Yet, there is a vigorous debate about both monetary operations in law and economics. In this interdisciplinary article, we address law and economic arguments in order to elucidate insights to the legal community. In particular, we elaborate on the legal implications of a variety of concerning issues such as public policy interference, effect on wealth redistribution, erosion of democratic legitimacy and lack of effectiveness of monetary policy. These topics remain disregarded in the ECJ rulings. Consequently, the verdicts do not identify the economic boundaries of the European Central Bank’s mandate appropriately.
§ 303 Schuldenkonsolidierung
(2020)
This article adopts a qualitative comparative causal mapping approach to extend knowledge of the interrelated barriers to public entrepreneurship and the outcomes of such entrepreneurship. The results highlight marked differences between the sales segment and the distribution grid segment of German public enterprises that should prompt a refined perspective on public entrepreneurship. Notably, besides intra-organizational barriers and those interfering from the external environment, results also show that a public enterprise’s supervisory board can hinder its progress. This study thus contributes to recent discussion on governance and entrepreneurship by revealing a feature that could distinguish public from private enterprises.
Our paper investigates the response of acquiring firms’ stock returns around the announcement date in cross-border mergers and acquisitions (M&A) between listed Chinese acquirers and German targets. We apply an event study methodology to examine the shareholder value effect based on a sample of M&A deals over the most recent period of 2012-2018. We apply a market model event study based on the argumentation of Brown and Warner (1985) and use short-term observation periods according to Andrade, Mitchell, and Stafford (2001) as well as Hackbarth and Morellec (2008). The results indicate that the announcement of M&A involving German targets results in a positive cumulative abnormal return of on average 2.18% for Chinese acquirers’ shareholders in a five-day symmetric event window. Furthermore, we found slight indications of possible information leakage prior to the formal announcement. Although it shows that the size of acquiring firms is not necessarily correlated with the positive abnormal returns in the short run, this study suggests that Chinese acquirers’ shareholders gain higher abnormal returns when the German targets are non-listed companies.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zusammenhänge zwischen Industrie 4.0 und Recht. Ausgangspunkt sind die vertragsrechtlichen Grundlagen mit den Fragen, ob und wie zwischen Maschinen überhaupt Verträge zustande kommen können, wie Industrie 4.0-Verträge vertragstypologisch einzuordnen sind und welche Grenzen bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bestehen können. Anschließend werden die Themen dargestellt, die derzeit die Diskussion um das Haftungsrecht der Industrie 4.0 beherrschen. Im Rahmen des Datenrechts wird geklärt, wem Daten zustehen und wie der Datenschutz geregelt ist. Zudem wird aufgezeigt, welche rechtlichen Vorgaben zur Gewährleistung von IT-Sicherheit im Unternehmen bestehen. Schließlich werden auch arbeitsrechtliche Herausforderungen von Industrie 4.0 angesprochen, wie die zunehmende "Entbetrieblichung", das Aufkommen neuer Beschäftigungsformen, die Forderung nach mehr Flexibilisierung der Arbeitswelt sowie Fragen des Mitbestimmungsrechts.
Das Arbeitsrecht für Führungskräfte ist verzwickt: Auf der einen Seite üben sie tägliche geschäftsleitende Aufgaben im Rahmen der festgelegten Unternehmenspolitik aus. Auf der anderen Seite sehen viele Rechtssysteme Führungskräfte als Arbeitnehmer an und integrieren sie in das Arbeitnehmerrecht mit seinen sozialen Schutzvorschriften. In Deutschland wurde z. B. ein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung geschaffen, um der Doppelfunktion gerecht zu werden.
Gerade bei Entsendungen von Führungskräften in das Ausland oder vor Entscheidungen über den Kauf von ausländischen Unternehmen ist entscheidend, wie die verschiedenen Rechtssysteme ausgestaltet sind.
Das neue Handbuch gibt entscheidende Hinweise zur arbeitsrechtlichen Stellung von Führungskräften in Belgien, Brasilien, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Spanien und den USA.
Ein praktisches Problem im Auslandsgeschäft besteht oft darin, zu bestimmen, binnen welcher Fristen Käufer ihre Rechte bei Sachmängeln geltend machen müssen. Verjährungs- und Rügefristen können die Rechte des Käufers ganz oder zum Teil ausschließen oder ihnen ihre Durchsetzbarkeit nehmen. Die nationalen Regelungen unterscheiden sich hier sehr: zum einen gibt es für die Gewährleistung Verjährungsfristen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren, zum anderen verlangen einige Rechtsordnungen vom Käufer, mangelhafte Ware sofort zu rügen oder zurückzuweisen, während wiederum andere darauf verzichten. Das UN-Kaufrecht löst diese praktischen Probleme nur zum Teil, wie der nachfolgende Beitrag aufzeigt.
§ 303 Schuldenkonsolidierung
(2018)
Kauf- und Vertragsrecht sind oft Schwerpunkt von Rechtsvorlesungen in betriebswirtschaftlichen Studiengängen. Hier spielen nicht nur nationale, sondern immer öfter auch grenzüberschreitende Transaktionen eine Rolle. In diesem Buch werden nationale und internationale Regelungen im Kauf- und Vertragsrecht miteinander verglichen. Neben dem UN-Kaufrecht werden rechtsvergleichend auch allgemeine rechtliche Fragen behandelt, wie etwa das Verhältnis vertraglicher und außervertraglicher Ansprüche und Rechtsbehelfe, Einbeziehung und Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen, vertragliche Haftungsbeschränkungen und Vertragsstrafen oder Unterschiede im allgemeinen Schadensrecht.
Der Verfasser macht deutlich, dass Regelungen, die in der eigenen Rechtsordnung als selbstverständlich erscheinen, sich zum Teil von denen in anderen Rechtsordnungen erheblich unterscheiden oder dort sogar unbekannt sein können. Studierende sollen erkennen, warum es diese Unterschiede gibt. Das erlaubt ihnen später bei Vertragsverhandlungen, Vorschläge ausländischer Partner besser zu verstehen und angemessen auf sie zu reagieren.
Das Studienbuch "Internationales Wirtschaftsprivatrecht" stellt die Fortsetzung der in Deutschland existierenden Studienbücher zum nationalen Wirtschaftsprivatrecht dar. Der Ansatz bei diesem Lehrbuch ist es, gerade aus der Sicht von Studierenden der Betriebswirtschaftslehre und Entscheidern aus dem Mittelstand, anhand von wirtschaftswissenschaftlichen Schlagwörtern Problemlösungen aus juristischer Sicht aufzuzeigen. Daher grenzt sich dieses Werk in seiner Grundausrichtung von den typischen am Markt vorhandenen Studienbüchern im Wirtschaftsprivatrecht erheblich ab. Das Studienbuch "Internationales Wirtschaftsprivatrecht" eignet sich besonders für Bachelor- und Master-Studiengänge, in denen verpflichtend Rechtsvorlesungen zu belegen sind; speziell im internationalen Recht. Das betrifft insbesondere BWL-Studiengänge bzw. dazu artverwandte Studiengänge in Deutschland.
This paper is a brief review on the book ‘Capital in the Twenty-First Century’ by the French scholar Thomas Piketty. The book has started a new debate about inequality and capital taxation in Europe. It provides interesting empirical facts and develops a theory of the functioning of capitalist economies. However, I personally think the book is less convincing than recognized in the public debate. The demonstrated theory of economic growth in the book is elusive and lacks a psychological and behavioral underpinning. In fact, I do think that the increasing inequality and economic divergence are caused by capitalism but the psychological and behavioral aspects of humans are of similar or greater significance. Therefore, Piketty’s argument does not stimulate an open and scientifically founded debate in all aspects.