340 Recht
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Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zusammenhänge zwischen Industrie 4.0 und Recht. Ausgangspunkt sind die vertragsrechtlichen Grundlagen mit den Fragen, ob und wie zwischen Maschinen überhaupt Verträge zustande kommen können, wie Industrie 4.0-Verträge vertragstypologisch einzuordnen sind und welche Grenzen bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bestehen können. Anschließend werden die Themen dargestellt, die derzeit die Diskussion um das Haftungsrecht der Industrie 4.0 beherrschen. Im Rahmen des Datenrechts wird geklärt, wem Daten zustehen und wie der Datenschutz geregelt ist. Zudem wird aufgezeigt, welche rechtlichen Vorgaben zur Gewährleistung von IT-Sicherheit im Unternehmen bestehen. Schließlich werden auch arbeitsrechtliche Herausforderungen von Industrie 4.0 angesprochen, wie die zunehmende "Entbetrieblichung", das Aufkommen neuer Beschäftigungsformen, die Forderung nach mehr Flexibilisierung der Arbeitswelt sowie Fragen des Mitbestimmungsrechts.
Ein praktisches Problem im Auslandsgeschäft besteht oft darin, zu bestimmen, binnen welcher Fristen Käufer ihre Rechte bei Sachmängeln geltend machen müssen. Verjährungs- und Rügefristen können die Rechte des Käufers ganz oder zum Teil ausschließen oder ihnen ihre Durchsetzbarkeit nehmen. Die nationalen Regelungen unterscheiden sich hier sehr: zum einen gibt es für die Gewährleistung Verjährungsfristen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren, zum anderen verlangen einige Rechtsordnungen vom Käufer, mangelhafte Ware sofort zu rügen oder zurückzuweisen, während wiederum andere darauf verzichten. Das UN-Kaufrecht löst diese praktischen Probleme nur zum Teil, wie der nachfolgende Beitrag aufzeigt.
§ 303 Schuldenkonsolidierung
(2018)