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In Deutschland gilt für Abschlussprüfer von Unternehmen des öffentlichen Interesses eine um sogenannte Key Audit Matters erweiterte Berichtspflicht im Bestätigungsvermerk, und zwar bei der Prüfung von Abschlüssen von Geschäftsjahren, die nach dem 16.06.2016 beginnen. Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit den Einflussfaktoren für die Anzahl an Key Audit Matters und fokussiert sich dabei auf die Berichtspraxis im Zeitverlauf, indem neben dem Erstanwendungsjahr auch das Folgejahr betrachtet wird. Im Mittelpunkt steht eine multivariate Analyse, sie zeigt, dass die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen, bestimmt beauftragte Abschlussprüfer. Die Unternehmensgröße, die Erstanwendung neuer IFRS-Regelungen und die im Vorjahr berichtete Anzahl an Key Audit Matters im Vergleich zum Branchendurchschnitt des Vorjahres signifikanten Einfluss auf die Veränderung der Anzahl der Key Audit Matters im Zeitablauf haben. Dabei werden die im DAX 30, MDAX und SDAX notierten Unternehmen betrachtet.