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Führungskräfte sind stets mit dem Phänomen Macht konfrontiert, sind sich dessen aber nicht immer ausreichend bewusst. Mit Macht reflektiert umzugehen, ist allerdings hochrelevant – denn Organisationen im Kontext von Digitalisierung, Nachhaltigkeit und New Work zu transformieren, verändert Machtdynamiken. Der vorliegende Text führt in den Zusammenhang von Führung und Macht ein und ermöglicht Führungskräften, das Phänomen Macht handlungsorientiert zu reflektieren.
§ 251 Haftungsverhältnisse
(2023)
Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten zu vermerken; sie dürfen in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.
Wertschätzung zählt
(2023)
Wie steht es mit den Sitten im B2B-Geschäft? Im Beitrag werden Wahrnehmung und Ursachen für den Sittenwandel im wirtschaftlichen Kontext in Deutschland und der Schweiz beleuchtet. Anhand einer Analyse der Werteforschung und Experteninterviews im B2B-Sales werden die Erscheinungsformen des Sittenwandels kritisch untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Wertschätzung, Respekt und Vertrauen im Vertriebsbereich zwar einen hohen Wert besitzen, aber oft missachtet werden.
Dieser Beitrag untersucht, wer in Deutschland Bildungsminister:in wird. Zur Klärung dieser Frage entwickelten wir einen Datensatz, der die biografischen Merkmale aller Bildungsminister:innen der deutschen Bundesländer zwischen 1950 und 2020 enthält. Als Beispiel für die Nutzung des Datensatzes untersuchen wir die beiden Merkmale Geschlecht und frühere Berufserfahrung und verknüpfen diese Merkmale mit Indikatoren für die Größe und Entwicklung des Bildungsbudgets und die Dauer der Amtszeit. Wir zeigen, dass zwischen 1950 und 2020 deutlich mehr Männer als Frauen zum/zur Bildungsminister:in ernannt wurden, unabhängig davon, welche Parteien die Bildungsminister:innen stellten. Außerdem verfügt die Mehrheit der Bildungsminister:innen bei Amtsantritt nicht über vorherige Berufserfahrung als Lehrer:in. Die meisten Bildungsminister:innen haben jedoch bereits politische Erfahrung, wenn sie ihr Amt antreten. Unsere Datenbank, die die erste umfassende Erhebung biografischer Merkmale von Bildungsminister:innen in den deutschen Bundesländern enthält, steht allen interessierten Forscher:innen zur Verfügung.
„Tue Gutes und rede darüber“ lautet eine leicht verständliche Ur-Definition von Öffentlichkeitsarbeit, die längst zu einem Sprichwort geworden ist. Im Laufe der Zeit kamen auf die Public Relations zahlreiche Veränderungen zu: Die Sozialen Medien bewirkten, dass der interaktive Dialog und das Zuhören in den Fokus der PR rückten: „Tue Gutes und lasse andere darüber reden“ war die hierzu passende Aktualisierung. Einer der jüngsten Trends in der PR ist die Nachhaltigkeitskommunikation, die sogenannte „Green PR“, das heißt die Umsetzung glaubwürdiger, nachhaltiger Kommunikationsstrategien. Damit erfährt das Sprichwort ein weiteres Update zu „Tue nachhaltig Gutes und lasse andere dabei mitreden.“
Das Interview geht der Frage nach: Verändern neue Geschäftsmodelle die Unternehmenssteuerung? Dazu machen die Diskussionspartner am Beispiel der Automobilbranche auf vielfältige Veränderungen und Entwicklungen aufmerksam. Zentral ist die Herausbildung neuer Geschäftsmodelle, die die Funktionsweise und den Marktauftritt der Unternehmen zeitgerecht und wirtschaftlich erfolgreich gestalten sollen. Ebenso wichtig ist die Zusammenfassung der vielfältigen Steuerungsaktivitäten in einem Steuerungsmodell und deren fortlaufende Abstimmung mit den sich aus dem Geschäftsmodell jeweils ergebenden Steuerungsanforderungen.
Sprachassistenten gewinnen als Alltagshelfer immer mehr an Bedeutung. Sie beeinflussen die Art und Weise, wie Menschen Aufgaben erledigen und mit Unternehmen interagieren. Eine qualitative Studie hat die Nutzungsbereitschaft beim Kauf von High-Involvement-Produkten über Sprachassistenten untersucht. Zukünftig könnte Voice Commerce für diese Produkte an Relevanz gewinnen.
Vertragsstrafen und Schadenspauschalen wegen verspäteter Lieferung in CISG-Einkaufsbedingungen
(2023)
Der Käufer will in seinen Einkaufsbedingungen die Folgen verspäteter Lieferungen regeln. Er will sicherstellen, dass der Verkäufer die Nachteile, die durch die Verspätung entstehen, voll ausgleichen muss. Das deutsche AGB-Recht setzt hier dem Käufer rechtliche Grenzen. Sie gelten grundsätzlich auch, wenn UN-Kaufrecht Anwendung findet und Rechtswahl oder Kollisionsrecht des Forumstaates auf deutsches Recht verweisen. Die Wirksamkeit der Klauseln hängt dann von den Wertungen ab, die dem UN-Kaufrecht zugrunde liegen. Bei der Gestaltung von Einkaufsbedingungen hat das Vorteile: Das UN-Kaufrecht schafft Freiräume, die man nicht hat, wenn nur das BGB gilt.
Einkaufsbedingungen weichen mitunter von der gesetzlichen Regelung der Folgen der verspäteten Lieferung ab: Hier finden sich oft Klauseln, die fixe Summen vorsehen. Mit ihnen will der Käufer sicherstellen, mindestens diese Summe vom Verkäufer bei verspäteter Lieferung zu erhalten. Das ist aber nicht das einzige Ziel, das der Käufer mit den fixen Summen verfolgt. Auch will er, dass der Verkäufer ihm Schäden ersetzt, die über diese fixe Summe hinausgehen. Darüber hinaus will der Käufer sich und sein Unternehmen nicht mit zusätzlichen Formalien belasten, etwa mit einer Pflicht, sich bei Annahme verspäteter Lieferungen weitergehende Rechte vorbehalten zu müssen. Beiden fixen Summen, die der Käufer wählen kann, ist zwischen Schadenspauschale und Vertragsstrafe zu unterscheiden. Die Vertragsstrafe soll als „Druckmittel“ die rechtzeitige Belieferung des Käufers sicherstellen, die Schadenspauschale soll dem Käufer helfen, seinen Schaden einfacher gerichtlich durchsetzen zu können. Gilt UN-Kaufrecht, ist die Vereinbarung von Vertragsstrafe oder Schadenspauschale zulässig. Das kann auch durch Einkaufsbedingungen geschehen.
Diese Richtlinie richtet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden dafür gewinnen wollen, sich stärker für einen effizienteren und sparsameren Einsatz von Ressourcen einzusetzen, und die deren Erfahrungen und Know-how bei PIUS-Projekten nutzen möchten. Der Fokus liegt darauf, wie sich dabei die Einbindung von Mitarbeitenden unter den jeweiligen unternehmensspezifischen Ausgangssituationen systematisch organisieren lässt. Unter der Einbindung von Mitarbeitenden wird dabei primär die aktive Rolle von Mitarbeitenden bei Optimierungsprojekten - wie zu PIUS - verstanden, angefangen vom Erfahrungs- und Know-How-Träger über den Beteiligten am Planungsprozess bis hin zum Ausführenden bei der Umsetzung. Darüber hinaus geht es auch um Information und Motivation der Mitarbeitenden. Die gelebte Einbindung von Mitarbeitenden unterstützt nicht nur dabei, PIUS-Projekte deutlich erfolgreicher anzugehen und umzusetzen, sondern es lassen sich insgesamt die Innovationskraft, die Unternehmenskultur und die Motivation der Mitarbeitenden im Unternehmen steigern.
Unternehmertum spielt sowohl für die Entwicklung afrikanischer Länder eine Rolle, als auch für ausländische Unternehmen mit Markteintrittsplänen. Die infrastrukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen für Unternehmertum sind nach wie vor schwierig, wobei aber die fortschreitende Digitalisierung zu einer zunehmend aktiven Start-Up Szene in vielen afrikanischen Ländern führt. Nach wie vor existiert ein Mismatch zwischen den Bereichen in denen Start-Ups entstehen und den Bereichen, wo ausländische Unternehmen Partner für den Markteintritt suchen. Somit bleibt es trotz positiver Entwicklung beim Unternehmertum in absehbarer Zeit schwierig adäquate Partner zu finden.