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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 ist Schlusspunkt und zugleich Neuanfang nach einer jahrelangen verfassungsrechtlichen und ökonomischen Auseinandersetzung. Im Prinzip geht es um die konstituierenden Prinzipien der Eurozone sowie das Mandat der Europäischen Zentralbank (EZB). Der EU-Vertrag charakterisiert die Leitplanken der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Spannungsfeld der Art. 119, 123 und 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Mithin liegt die wirtschaftspolitische Souveränität – nach dem Prinzip Haftung und Kontrolle – allein bei den Mitgliedstaaten. Die Organe der Europäischen Union (EU) sowie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) legen diese Leitplanken gemäß dem Leitgedanken in Art. 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) einer „ever closer union“ regelmäßig mit weitem Ermessen aus.