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In Deutschland gilt für Abschlussprüfer von Unternehmen des öffentlichen Interesses eine um sogenannte Key Audit Matters erweiterte Berichtspflicht im Bestätigungsvermerk, und zwar bei der Prüfung von Abschlüssen von Geschäftsjahren, die nach dem 16.06.2016 beginnen. Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit den Einflussfaktoren für die Anzahl an Key Audit Matters und fokussiert sich dabei auf die Berichtspraxis im Zeitverlauf, indem neben dem Erstanwendungsjahr auch das Folgejahr betrachtet wird. Im Mittelpunkt steht eine multivariate Analyse, sie zeigt, dass die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen, bestimmt beauftragte Abschlussprüfer. Die Unternehmensgröße, die Erstanwendung neuer IFRS-Regelungen und die im Vorjahr berichtete Anzahl an Key Audit Matters im Vergleich zum Branchendurchschnitt des Vorjahres signifikanten Einfluss auf die Veränderung der Anzahl der Key Audit Matters im Zeitablauf haben. Dabei werden die im DAX 30, MDAX und SDAX notierten Unternehmen betrachtet.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Bilanzierung einens Initial Coin Offerings (ICO) beim Emittenten auf der Passivseite nach den Regelungen der IFRS. Ziel ist es, die bilanzielle Einordnung anhand verschiedenenr Arten von Token zu erörtern und den Emittenten bei der Ausgestaltung der Token sowie der anschließenden Bilanzierung zu unterstützen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Standards für die bilanzielle Einordnung von ICO-Token zwar ausreichen, allerdings eine große Bandbreite der Bilanzierung zu berücksichtigen ist und eine detaillierte Regelung durch einen eigenen IFRS daher schwierig erscheint.
Dieser Beitrag analysiert die Reform der IFRS und US-GAAP-Standards zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Am Beispiel der McKesson Europe AG werden die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der Standards beim Leasingnehmer veranschaulicht. Von besonderem Interesse ist dabei ein Vergleich der Bilanzierungsmodelle nach den "alten" Standards IAS 17 und ASC 840 bzw. nach den "neuen" Standards IFRS 16 und ASC 842. Im Ergebnis zeigt sich keine vollständige Übereinstimmung von IFRS und US-GAAP. Vor allem beim Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich Unterschiede, die sich auch auf die Ergebniskennzahlen auswirken.
Sowohl die Zahl als auch die Relevanz gemeinnütziger Vereine in und für Deutschland ist immens. Gleichwohl erstaunt, dass die Rechnungslegung gemeinnütziger Vereine nur rudimentär geregelt ist und in der Forschungspraxis bisher eher wenig beleuchtet wird. Vor allem für die oftmals nur ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstände stellt dies eine Herausforderung dar. Der vorliegende Beitrag schafft einen Überblick über die aktuelle Situtation der Vereinsrechnungslegung in Deutschland und erhebt im Rahmen einer empirischen Untersuchung die aktuellen Herausforderungen. Aus den Ergebnissen lassen sich wichtige Implikationen für die rechnungslegenden Vereine, die Adressaten dieser Rechnungslegung, den Gesetzgeber und die Prüfer der Berichte ableiten.