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Gewinn, Profitabilität und Wachstum eines Unternehmens sind untrennbar mit dem Arbeitseinsatz und der Mitarbeiterperformance verbunden (Birri, 2014; Bligh et al., 2006). Arbeitseinsatz und Performance wiederum erwachsen maßgeblich aus den grundlegenden intrinsischen und extrinsischen Motivationstreibern. Also müssen Unternehmen zur Sicherung ihres Erfolgs mit geeigneten Werkzeugen gezielt auf diese Treiber einwirken. Ein zentrales Werkzeug hierfür sind die Vergütungssysteme der Unternehmen.
Das Buch untersucht die Umsetzung der Seidenstraßeninitiative (BRI) in Ostafrika. Die BRI gilt als das zentrale geopolitische und geoökonomische Vorhaben Chinas in der Ära von Präsident Xi Jinping. Durch die Arbeit soll ein Beitrag zur Schließung einiger Forschungslücken geleistet werden, etwa die mangelnde Tiefe von Untersuchungen einzelner BRI-Projekte und die Unterberücksichtigung von Verarbeitungsnarrativen in den teilnehmenden Ländern. Die Leitfrage ist, inwiefern die BRI ein politisches bzw. hegemoniales Projekt des von der KPCh gelenkten Staats-Zivilgesellschafts-Komplexes in Ostafrika ist. Zu deren Beantwortung werden Datenbanken internationaler Organisationen und Policy-Dokumente ausgewertet. Außerdem führt der Verfasser eine qualitative Inhaltsanalyse von Zeitungsartikeln lokaler Medienhäuser in den Ländern Äthiopien, Kenia und Tansania durch, um drei Infrastrukturprojekte zu untersuchen. Die Arbeit verdeutlicht, dass die BRI zur Steigerung der Konnektivität in Ostafrika beiträgt. Gleichzeitig führen die Verdichtung der ökonomischen Beziehungen und die Implementierung der Infrastrukturvorhaben in Ostafrika zu zahlreichen Konsequenzen und konturieren ein hegemoniales Projekt.
Von den Covid-19-Restriktionen wurden im Automobilsektor die Zulieferer wesentlich stärker getroffen als die Fahrzeughersteller. Vor allem die Entwicklung des Working Capitals im ersten Pandemie-Jahr erwies sich als kritisch. Der Beitrag gibt einen Überblick über mögliche Lösungen für eine allseits vorteilhaftere, stabile Supply-Chain-Finanzierung in künftigen Krisen.
Einige Ideen, Erfahrungen und Realitäten für die Studierenden und Bürger in Reutlingen. Zusammengestellt von 50 Studierenden 2020/21 und aus Beiträgen von 40 Institutionen und Unternehmen in und um Reutlingen.
Ein Versuch, sehr konkret am Tatsächlichen zu erklären, was zu mehr Nachhaltigkeit führt, in Reutlingen. Dabei bleibt nicht aus, auch auf Schwachstellen hinzuweisen.
Wenn Studierende und Bürger in den nächsten Jahren bewusst zu mehr Nachhaltigkeit bereit sind, so sind sie mit den Ideen und Realitäten in diesem Projekt auf einem guten Weg.
Praktische Schwierigkeiten bei der Gestaltung von Einkaufs-bedingungen bestehen oft, weil Käufer unterschiedliche Interessen haben: Bei „just-in-time“-Verträgen wollen Käufer keine Zeit verlieren, um die Ware nach Lieferung zu untersuchen. Sie wollen vielmehr die Ware sofort in den Produktionsprozess geben. Anders ist das bei technisch besonders komplexen Waren. Hier fürchten Käufer, bereits vor Abschluss der Untersuchung mögliche Sachmängel bei Gefahrübergang dem Verkäufer beweisen zu müssen. Gelten BGB/HGB, werden Einkaufsbedingungen nur bedingt diesen Interessen gerecht. Abbedingung der Unter-suchungs- und Rügeobliegenheit und Änderungen der Beweislastverteilung zum Vorteil des Käufers sind dann nicht möglich. Helfen kann hier aber das UN-Kaufrecht: Hier haben Käufergrößere Freiräume, wenn sie Einkaufsbedingungen gestalten.
Social-Customer-Relationship-Management zeichnet sich vor allem durch die Möglichkeit eines zentralen, überregionalen Kundendialogs mit der Option einer inhaltlichen Segmentierung aus. Obwohl Wissenschaftler schon seit Längerem die Vorteile von Social CRM als ganzheitliche Marketingstrategie betonen, versuchen nur wenig Unternehmen eine ernsthafte Etablierung. Dabei eignet sich dieser Ansatz insbesondere für größere Firmen, die eine Palette unterschiedlicher Produkte überregional unter einem Markennamen vertreiben. Hier könnte Social CRM eine sinnvolle Bereicherung für das CRM-Instrumentarium darstellen und je nach Art der vertriebenen Produkte auch zum Qualitätsmanagement beitragen.
Parteien streiten oft darüber, ob sich Käufer bei Mängeln der Kaufsache vom Vertrag lösen können. Der Verkäufer will das meistens verhindern: Fallen die Preise, kann sich der Käufer etwa nach dem Rücktritt die Ware am Markt preiswerter verschaffen. Die Ware ist dann zum ursprünglichen Preis nicht mehr handelbar. Steigen die Preise, droht zusätzlich eine Schadensersatzforderung: Der Käufer muss sich die Ware zu einemhöheren Preis bei einem anderen Verkäufer verschaffen. Auch können beim Verkäufer zusätzliche Kosten–etwa Transport-oder Lagerkosten–entstehen. Verkaufsbedingungen machen es dem Käufer deshalb besonders schwer, sich vom Vertrag zu lösen, während Einkaufsbedingungen daran nur geringe Anforderungen stellen.
Wer Ein- und Verkaufsbedingungen für das Auslandsgeschäft gestaltet, muss wissen, wo der Gesetzgeber der Gestaltungsfreiheit Grenzen gesetzt hat. Gelten BGB/HGB, lässt die deutsche Inhaltskontrolle überschaubare Spielräume, beim Rücktritts-recht des Käufers von den gesetzlichen Regeln abzuweichen. Weitgehend ungeklärt ist bislang, welche Vertragsaufhebungsklauseln in AGB wirksam sind, wenn UN-Kaufrecht gilt: Zwar kann sich in diesen Fällen die Inhaltskontrolle wegen Art. 4Satz 2 lit. a) CISG auch nach § 307 Abs. 1 BGB richten. Dann ist aber bei der Klauselkontrolle auch den Wertungen Rechnung zu tragen, die dem UN-Kaufrecht–und eben nicht dem BGB–zugrunde liegen und in dessen Bestimmungen ihren Niederschlag gefunden haben. Bei der Gestaltung von AGB kann dies Freiräume schaffen.