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Die weiterhin hohen Schulden in einigen Staaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion lassen nach wie vor staatliche Insolvenzen befürchten. Um die entstandenen Probleme zu bewältigen, aber auch damit eine solche Situation erst gar nicht eintritt, hält der Autor eine staatliche Insovenzordnung – mit Bail-out durch die anderen Mitgliedstaaten nur in Notfällen – für erforderlich. Er schlägt einen staatlichen Abwicklungsmechanismus für überschuldete Euro-Länder vor, der auf einem Konzept des Sachverständigenrates für Wirtschaft von 2016 beruht.
Die Europäische Währungs- und Wirtschaftsunion (EWWU) bedarf einer weiteren Stabilisierung, da die institutionellen Regelungen langfristig keine hinreichende Bindekraft auf die Mitgliedsländer entfalten. Die Herausforderung ist die Rückgewinnung der verlorengegangenen Glaubwürdigkeit in das Regelwerk im Zuge der europäischen Staatsverschuldungskrise seit dem Jahr 2010. Um die Währungsunion zu erhalten, muss einerseits im Primärrecht das "No Bailout" in Art. 125 AEUV glaubwürdig angewandt werden können und andererseits die Regelungen im Sekundärrecht, u.a. der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der Fiskalpakt oder das europäische Semester, unabhängiger und schneller rechtsverbindlich vollzogen werden. Der hier vorgeschlagene und klug in den europäischen Rahmen eingepasste "staatliche Insolvenzmechanismus", verbunden mit einer im Ultima Ratio rechtsverbindlichen "Austrittsklausel" wäre ein Lösungsansatz. Ein Scheitern der EWWU ist abwendbar, aber der fehlende Reformwille könnte dem Zerfall der Währungsunion Vorschub leisten.