340 Recht
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Das Arbeitsrecht für Führungskräfte ist verzwickt: Auf der einen Seite üben sie tägliche geschäftsleitende Aufgaben im Rahmen der festgelegten Unternehmenspolitik aus. Auf der anderen Seite sehen viele Rechtssysteme Führungskräfte als Arbeitnehmer an und integrieren sie in das Arbeitnehmerrecht mit seinen sozialen Schutzvorschriften. In Deutschland wurde z. B. ein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung geschaffen, um der Doppelfunktion gerecht zu werden.
Gerade bei Entsendungen von Führungskräften in das Ausland oder vor Entscheidungen über den Kauf von ausländischen Unternehmen ist entscheidend, wie die verschiedenen Rechtssysteme ausgestaltet sind.
Das neue Handbuch gibt entscheidende Hinweise zur arbeitsrechtlichen Stellung von Führungskräften in Belgien, Brasilien, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Spanien und den USA.
Das Studienbuch "Internationales Wirtschaftsprivatrecht" stellt die Fortsetzung der in Deutschland existierenden Studienbücher zum nationalen Wirtschaftsprivatrecht dar. Der Ansatz bei diesem Lehrbuch ist es, gerade aus der Sicht von Studierenden der Betriebswirtschaftslehre und Entscheidern aus dem Mittelstand, anhand von wirtschaftswissenschaftlichen Schlagwörtern Problemlösungen aus juristischer Sicht aufzuzeigen. Daher grenzt sich dieses Werk in seiner Grundausrichtung von den typischen am Markt vorhandenen Studienbüchern im Wirtschaftsprivatrecht erheblich ab. Das Studienbuch "Internationales Wirtschaftsprivatrecht" eignet sich besonders für Bachelor- und Master-Studiengänge, in denen verpflichtend Rechtsvorlesungen zu belegen sind; speziell im internationalen Recht. Das betrifft insbesondere BWL-Studiengänge bzw. dazu artverwandte Studiengänge in Deutschland.
This paper is a brief review on the book ‘Capital in the Twenty-First Century’ by the French scholar Thomas Piketty. The book has started a new debate about inequality and capital taxation in Europe. It provides interesting empirical facts and develops a theory of the functioning of capitalist economies. However, I personally think the book is less convincing than recognized in the public debate. The demonstrated theory of economic growth in the book is elusive and lacks a psychological and behavioral underpinning. In fact, I do think that the increasing inequality and economic divergence are caused by capitalism but the psychological and behavioral aspects of humans are of similar or greater significance. Therefore, Piketty’s argument does not stimulate an open and scientifically founded debate in all aspects.
Kauf- und Vertragsrecht sind oft Schwerpunkt von Rechtsvorlesungen in betriebswirtschaftlichen Studiengängen. Hier spielen nicht nur nationale, sondern immer öfter auch grenzüberschreitende Transaktionen eine Rolle. In diesem Buch werden nationale und internationale Regelungen im Kauf- und Vertragsrecht miteinander verglichen. Neben dem UN-Kaufrecht werden rechtsvergleichend auch allgemeine rechtliche Fragen behandelt, wie etwa das Verhältnis vertraglicher und außervertraglicher Ansprüche und Rechtsbehelfe, Einbeziehung und Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen, vertragliche Haftungsbeschränkungen und Vertragsstrafen oder Unterschiede im allgemeinen Schadensrecht.
Der Verfasser macht deutlich, dass Regelungen, die in der eigenen Rechtsordnung als selbstverständlich erscheinen, sich zum Teil von denen in anderen Rechtsordnungen erheblich unterscheiden oder dort sogar unbekannt sein können. Studierende sollen erkennen, warum es diese Unterschiede gibt. Das erlaubt ihnen später bei Vertragsverhandlungen, Vorschläge ausländischer Partner besser zu verstehen und angemessen auf sie zu reagieren.
§ 303 Schuldenkonsolidierung
(2018)
Ein praktisches Problem im Auslandsgeschäft besteht oft darin, zu bestimmen, binnen welcher Fristen Käufer ihre Rechte bei Sachmängeln geltend machen müssen. Verjährungs- und Rügefristen können die Rechte des Käufers ganz oder zum Teil ausschließen oder ihnen ihre Durchsetzbarkeit nehmen. Die nationalen Regelungen unterscheiden sich hier sehr: zum einen gibt es für die Gewährleistung Verjährungsfristen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren, zum anderen verlangen einige Rechtsordnungen vom Käufer, mangelhafte Ware sofort zu rügen oder zurückzuweisen, während wiederum andere darauf verzichten. Das UN-Kaufrecht löst diese praktischen Probleme nur zum Teil, wie der nachfolgende Beitrag aufzeigt.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zusammenhänge zwischen Industrie 4.0 und Recht. Ausgangspunkt sind die vertragsrechtlichen Grundlagen mit den Fragen, ob und wie zwischen Maschinen überhaupt Verträge zustande kommen können, wie Industrie 4.0-Verträge vertragstypologisch einzuordnen sind und welche Grenzen bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bestehen können. Anschließend werden die Themen dargestellt, die derzeit die Diskussion um das Haftungsrecht der Industrie 4.0 beherrschen. Im Rahmen des Datenrechts wird geklärt, wem Daten zustehen und wie der Datenschutz geregelt ist. Zudem wird aufgezeigt, welche rechtlichen Vorgaben zur Gewährleistung von IT-Sicherheit im Unternehmen bestehen. Schließlich werden auch arbeitsrechtliche Herausforderungen von Industrie 4.0 angesprochen, wie die zunehmende "Entbetrieblichung", das Aufkommen neuer Beschäftigungsformen, die Forderung nach mehr Flexibilisierung der Arbeitswelt sowie Fragen des Mitbestimmungsrechts.
Our paper investigates the response of acquiring firms’ stock returns around the announcement date in cross-border mergers and acquisitions (M&A) between listed Chinese acquirers and German targets. We apply an event study methodology to examine the shareholder value effect based on a sample of M&A deals over the most recent period of 2012-2018. We apply a market model event study based on the argumentation of Brown and Warner (1985) and use short-term observation periods according to Andrade, Mitchell, and Stafford (2001) as well as Hackbarth and Morellec (2008). The results indicate that the announcement of M&A involving German targets results in a positive cumulative abnormal return of on average 2.18% for Chinese acquirers’ shareholders in a five-day symmetric event window. Furthermore, we found slight indications of possible information leakage prior to the formal announcement. Although it shows that the size of acquiring firms is not necessarily correlated with the positive abnormal returns in the short run, this study suggests that Chinese acquirers’ shareholders gain higher abnormal returns when the German targets are non-listed companies.