340 Recht
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Vertragsstrafen und Schadenspauschalen wegen verspäteter Lieferung in CISG-Einkaufsbedingungen
(2023)
Der Käufer will in seinen Einkaufsbedingungen die Folgen verspäteter Lieferungen regeln. Er will sicherstellen, dass der Verkäufer die Nachteile, die durch die Verspätung entstehen, voll ausgleichen muss. Das deutsche AGB-Recht setzt hier dem Käufer rechtliche Grenzen. Sie gelten grundsätzlich auch, wenn UN-Kaufrecht Anwendung findet und Rechtswahl oder Kollisionsrecht des Forumstaates auf deutsches Recht verweisen. Die Wirksamkeit der Klauseln hängt dann von den Wertungen ab, die dem UN-Kaufrecht zugrunde liegen. Bei der Gestaltung von Einkaufsbedingungen hat das Vorteile: Das UN-Kaufrecht schafft Freiräume, die man nicht hat, wenn nur das BGB gilt.
Einkaufsbedingungen weichen mitunter von der gesetzlichen Regelung der Folgen der verspäteten Lieferung ab: Hier finden sich oft Klauseln, die fixe Summen vorsehen. Mit ihnen will der Käufer sicherstellen, mindestens diese Summe vom Verkäufer bei verspäteter Lieferung zu erhalten. Das ist aber nicht das einzige Ziel, das der Käufer mit den fixen Summen verfolgt. Auch will er, dass der Verkäufer ihm Schäden ersetzt, die über diese fixe Summe hinausgehen. Darüber hinaus will der Käufer sich und sein Unternehmen nicht mit zusätzlichen Formalien belasten, etwa mit einer Pflicht, sich bei Annahme verspäteter Lieferungen weitergehende Rechte vorbehalten zu müssen. Beiden fixen Summen, die der Käufer wählen kann, ist zwischen Schadenspauschale und Vertragsstrafe zu unterscheiden. Die Vertragsstrafe soll als „Druckmittel“ die rechtzeitige Belieferung des Käufers sicherstellen, die Schadenspauschale soll dem Käufer helfen, seinen Schaden einfacher gerichtlich durchsetzen zu können. Gilt UN-Kaufrecht, ist die Vereinbarung von Vertragsstrafe oder Schadenspauschale zulässig. Das kann auch durch Einkaufsbedingungen geschehen.
§ 251 Haftungsverhältnisse
(2023)
Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten zu vermerken; sie dürfen in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.
Die Veröffentlichung von ChatGPT-3 im November 2022 und ChatGPT-4 im März 2023 verspricht, bisher Menschen vorbehaltene Denkaufgaben in zahlreichen Bereichen, von der Medizin bis zur Juristerei, zu automatisieren. Die vorliegende Untersuchung stellt das Versprechen auf die Probe, indem 200 Fälle aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts in die derzeit leistungsfähigsten Chatbots zur Lösung eingegeben werden. Es ergibt sich ein nuanciertes Bild: Zwar wird erkennbar, dass der menschliche Experte nach wie vor überlegen ist. Trotzdem können Chatbots teilweise erstaunlich gute Ergebnisse erzielen, wenn sie einfache Fälle mit geringer Komplexität lösen.