330 Wirtschaft
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„Bürgerrechtler klagen gegen Weitergabe von Gesundheitsdaten“ – so titelt (spiegel.de, 2022) am 29.04.2022. Dabei geht es um die Weitergabe pseudonymisierter Daten von 73 Millionen Versicherten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Diese Daten sollen der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Die Kläger bezweifeln, dass die Daten nicht deanonymisiert werden können. Dieses aktuelle Beispiel zeigt einen konkreten und relevanten Anwendungsfall des Themas Anonymisierung/Pseudonymisierung im aktuariellen Kontext auf. Es ist davon auszugehen, dass die Relevanz in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird.
Spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO ist das Thema Datenschutz allgegenwärtig und stellt uns Aktuare vor große Herausforderungen. Europäische Initiativen zur Schaffung eines Binnenmarktes für Daten sollen zwar die Möglichkeit schaffen, Daten einfacher zu teilen und so beispielsweise Dritten für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen, werfen aber auch viele Fragestellungen auf. Eine naheliegende Lösung ist es, Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Aber was bedeutet das konkret und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Bis zu welchem Grad müssen Daten anonymisiert werden und welche ReIdentifikationsrisiken bestehen weiterhin?
Bausparverträge sind kombinierte Spar- und Finanzierungsinstrumente, die für die breite Bevölkerung ausgelegt sind. Im Jahr 2020 umfasste der Bestand an Bausparverträgen in Deutschland ca. 25 Mio. Verträge. Ein wesentlicher Teil der Attraktivität des Bausparvertrags für Kunden liegt in der hohen Flexibilität dieser Finanzprodukte, die im Vertragsablauf eine flexible Anpassung an individuelle Finanzierungsbedingungen ermöglicht. In der Sparphase sind das insbesondere Möglichkeiten zur Erhöhung, Ermäßigung und Teilung der Verträge sowie zur relativ flexiblen Anpassung der Sparrate. Bei einem zuteilungsreifen Vertrag kann die Sparphase innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen fortgesetzt werden. In der Darlehensphase sind flexible Sondertilgungen jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Die Vielzahl eingebetteter Optionen beeinflussen sich wechselseitig und müssen in ihrer Wirkungsweise immer gesamthaft betrachtet und gesteuert werden. Die empirische Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt bezüglich der Optionsausübung ein Kundenverhalten, das sich zwar an finanzmathematischen Überlegungen orientiert, aber nicht vollständig finanzrational abläuft.